In den kommenden Tagen wird der Bundestag über die Gesetzgebung zur Reform des Euro-Rettungsschirms (EFSF) beraten. Eine zentrale Frage ist dabei die Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Parlamente bei Maßnahmen der reformierten EFSF. „Es geht bei der Frage der Beteiligung von Bundestag und Bundesrat bei Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms um die parlamentarische Kontrolle insgesamt. Neben dem Bundestag muss daher auch der Bundesrat in seinen parlamentarischen Beteiligungsrechten respektiert werden. Hier geht es um Größenordnungen, die im Ernstfall letztlich auch die Länder nicht ungeschoren lassen“, sagte der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten und Vorsitzende des EU-Ausschusses des Bundesrats, Peter Friedrich, am Freitag (2. September 2011) in Stuttgart.
Minister Friedrich machte jedoch zugleich deutlich, dass nicht jede einzelne Maßnahme durch den Bundesrat bestätigt werden müsse. „Aber bei wesentlichen Entscheidungen der EFSF, wie Finanzhilfen an notleidende Staaten, muss der Bundesrat in Kenntnis gesetzt werden und die Länder müssen die Möglichkeit erhalten, Stellung zu beziehen. Wir Länder sind bereit zu helfen, aber der Bundesrat kann nicht seine Mitwirkungsrechte preisgeben“, so Friedrich.
Neben dem Bundestag wirkten auch die Länder über den Bundesrat in Angelegenheiten der EU mit. „Den Ländern geht es darum, über wichtige Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms unterrichtet zu werden“, betonte der Minister. Da die parlamentarischen Beteiligungsrechte in den kommenden Tagen das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchlaufen werden, habe Minister Friedrich als EU-Ausschussvorsitzender des Bundesrates gemeinsam mit der Vorsitzenden der Europaministerkonferenz Frau Staatsekretärin Helbig in einem Schreiben unter anderem an die Vorsitzenden aller Fraktionen im Deutschen Bundestag gefordert, „dass hier beide Kammern in der Frage der parlamentarischen Beteiligungsrechte an einem Strang ziehen“.
Bei den aktuellen Beratungen über die Umsetzung der Reform des Euro-Rettungsschirms in Deutschland (Änderung des StabMechG) ist die Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Parlamente bei Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms (EFSF) eine zentrale Frage. Am 21. Juli 2011 hatten die Staats- und Regierungschefs der Eurozone beschlossen, die Flexibilität des Euro-Rettungsschirms (EFSF) zu erhöhen. Die EFSF soll künftig auf der Grundlage eines vorsorglichen Programms tätig werden und Darlehen an Regierungen auch zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten vergeben können. Ferner soll die EFSF auch auf den Sekundärmärkten für Anleihen intervenieren können. Die flexibilisierte EFSF wird ein Gesamtvolumen von rund 780 Milliarden Euro haben. Der deutsche Anteil an Garantien beläuft sich auf rund 211 Milliarden Euro. Für diese Reform wurde der EFSF-Rahmenvertrag geändert.
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg