Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben, der die Handlungsspielräume des KIT deutlich erweitert. „Land und Bund wollen weniger staatliche Detailsteuerung und mehr Autonomie für das KIT. Zugleich sichern und stärken wir die Rechte der KIT-Angehörigen und -Beschäftigten“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer im Anschluss an die Kabinettssitzung in Stuttgart. Das Gesetz werde nach der Auswertung der Anhörungsergebnisse Anfang kommenden Jahres in den Landtag eingebracht.
KIT soll sich frei entfalten können
„Mit dem KIT haben das Land Baden-Württemberg und das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam die deutschlandweit größte Forschungs- und Lehreinrichtung geschaffen, die sich zum führenden europäischen Zentrum der Energieforschung entwickelt. Das KIT ist eine einzigartige Einrichtung, für die wir besondere Wege eröffnen wollen“, sagten Kretschmann und Bauer weiter. Auch die Landesregierung wolle dem KIT die Möglichkeit geben, sich möglichst frei zu entfalten. Das bedeute insbesondere einen weitgehenden Verzicht auf staatliche Fachaufsicht, mehr Freiheit bei Berufungen, mehr Satzungsautonomie, Dienstherrnfähigkeit und Arbeitgebereigenschaft sowie Eigentum am beweglichen Vermögen.
„Durch die Fusion der Universität Karlsruhe und des Forschungszentrums Karlsruhe zum KIT wurde erstmals das Nebeneinander von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen überwunden und Kräfte gebündelt. Die Landesregierung geht diesen Weg konsequent weiter. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unternimmt das Land einen mutigen Schritt und gibt Rechte und Zuständigkeiten an das KIT ab. Das KIT erhält weitgehenden Handlungsspielraum in fachlichen, personellen und finanziellen Angelegenheiten“, sagte die Ministerin.
Starke Position der KIT-Angehörigen und Beschäftigten
Für die Landesregierung sei es ein wichtiges Anliegen, die Belange der Beschäftigten und Angehörigen des KIT zu unterstreichen und ihnen eine starke Position zu geben. „Der Gesetzentwurf sichert die Rechte der Beschäftigten und stärkt die Partizipation aller Angehörigen“, sagte Ministerin Bauer. Im Zusammenhang mit der Dienstherrnfähigkeit und Arbeitgebereigenschaft würden die Rechte der Beschäftigten gewahrt. Der Personalrat solle bei der Besetzung des Aufsichtsrats mitwirken und einen Sitz im Senat erhalten. Die Bestätigung der Wahl des Vizepräsidenten für Lehre und akademische Angelegenheiten solle auch die Mehrheit der studentischen Mitglieder im KIT-Senat erfordern.
KIT ist größte Forschungs- und Lehreinrichtung
Das Karlsruher Institut für Technologie ist mit einem Gesamtbudget von rund 730 Millionen Euro, rund 9.000 Beschäftigten und mehr als 20.000 Studierenden die größte Forschungs- und Lehreinrichtung Deutschlands. Es beruht auf der bundesweit ersten Fusion einer großen technischen Forschungsuniversität, der Universität Karlsruhe, mit einer außeruniversitären nationalen Großforschungseinrichtung, dem Forschungszentrum Karlsruhe. Diese Fusion ist Teil des Gesamtkonzepts, mit dem die Universität Karlsruhe in der ersten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder im Jahr 2007 erfolgreich war. Das Landesgesetz zur Zusammenführung von Universität und Forschungszentrum Karlsruhe ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Das KIT ist sowohl Universität des Landes als auch nationale Großforschungseinrichtung in der Helmholtz-Gemeinschaft.
Gesetzentwurf online: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/forschung/kit/
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg