Grundbuchämter

Landesregierung beschließt zwei zusätzliche Standorte für Grundbuchämter

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (r.) und Justizminister Rainer Stickelberger (l.) am Dienstag (05.07.2011) bei der Landespressekonferenz im Landtag in Stuttgart (Foto: dpa)

Mit den Amtsgerichten in Mannheim und in Ravensburg hat die Landesregierung am Dienstag (5. Juli 2011) zwei zusätzliche Standorte für Grundbuchämter festgelegt. Nach der schrittweisen Umsetzung der Grundbuchamtsreform bis zum Ende des Jahres 2017 wird es damit landesweit 13 Standorte geben, bislang waren elf vorgesehen. „Mit der Korrektur des Standortkonzepts berücksichtigen wir die sozialen Belange der Beschäftigten, die andernfalls weite Strecken zwischen Arbeitsort und Wohnort zurücklegen müssten“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart vor der Landespressekonferenz. Kretschmann erklärte: „Die Erweiterung ist das Resultat der Überprüfung, die wir im Koalitionsvertrag festgelegt haben. Die zusätzlichen Standorte sind auch ein Beitrag zur Bürgernähe.“

Das bislang geltende Konzept mit elf Standorten war teilweise auf deutliche Kritik gestoßen. Beispielsweise sollten die staatlichen Grundbuchämter Heidelberg, Mannheim und Weinheim entfallen und durch den neuen Standort Tauberbischofsheim ersetzt werden. Um lange Arbeitswege, Versetzungen oder einen deutlichen Überschuss an Personal in Nordbaden zu vermeiden, hat die Landesregierung entschieden, Mannheim in ein korrigiertes Standortkonzept aufzunehmen. Das landeseigene Gebäude, in dem derzeit das staatliche Grundbuchamt Mannheim untergebracht ist, kann weiterhin genutzt werden. „In Tauberbischofsheim wäre ein Erweiterungsbau für mehr als zwei Millionen Euro notwendig gewesen“, sagte der Justizminister: „Das entfällt nun, weil der Zuständigkeitsbereich verkleinert wird.“ Dennoch komme der Standort im Main-Tauber-Kreis mit dem Landgerichtsbezirk Mosbach und dem Amtsgerichtsbezirk Sinsheim auf eine ausreichende Größe. Das künftige Grundbuchamt Mannheim wird unterdessen den Landgerichtsbezirk Mannheim sowie die Amtsgerichtsbezirke Heidelberg und Wiesloch umfassen.

Der Zuständigkeitsbereich des neuen Standorts Ravensburg ist deckungsgleich mit dem Landgerichtsbezirk Ravensburg. Vom veränderten Zuschnitt sind auch die Standorte Sigmaringen und Böblingen betroffen. Anders als bislang vorgesehen wird der Landgerichtsbezirk Tübingen nun dem Standort Böblingen zugeschlagen.

„Die Korrektur am Standortkonzept ist maßvoll, so dass wir den Gesamtzeitrahmen der Reform nicht gefährden“, sagte Stickelberger. Ministerpräsident Kretschmann erklärte: „Die neuen Planungen werden nun zügig umgesetzt.“

Weitere Informationen für die Redaktionen:

Mit der Reform des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg werden die Grundbuchämter entsprechend der im übrigen Bundesgebiet üblichen Struktur bei ausgewählten Amtsgerichten eingegliedert. Die Neuordnung wird in den Jahren 2012 bis 2017 stufenweise erfolgen.

Momentan gibt es 662 Grundbuchämter im Land, die Reform bringt eine Konzentration auf 13 Standorte mit sich. Im badischen Rechtsgebiet sind das Achern, Emmendingen, Maulbronn, Villingen-Schwenningen, Tauberbischofsheim und zusätzlich Mannheim, im württembergischen Rechtsgebiet Böblingen, Heilbronn, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm, Waiblingen und zudem Ravensburg.

Sowohl die Grundbücher, in denen dingliche Rechte an Grundstücken eingetragen sind, als auch die Grundakten, die Urkunden wie Kaufverträge enthalten, werden in Zukunft elektronisch geführt. Die Kommunen haben die Möglichkeit, Einsichtsstellen zu errichten. Auch Notare können sich an einem Abrufverfahren beteiligen. Einsicht in die Papierakten bekommt man entweder bei den Grundbuchämtern an den Amtsgerichten oder beim Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim, wo ab kommendem Jahr nach und nach 182 Regalkilometer Grundbücher und Grundakten des Landes eingelagert werden.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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