Klimaschutz

Landesregierung beschließt Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (r.) und Umweltminister Franz Untersteller (r.), bei der Regierungspressekonferenz am Dienstag (7. Februar 2012) im Landtag in Stuttgart

Die Landesregierung hat mit dem Beschluss von Eckpunkten den Weg dafür geebnet, dass der Klimaschutz in Baden-Württemberg Gesetzesrang erhält. Nach Nordrhein- Westfalen bringt Baden-Württemberg als zweites Bundesland ein solches Gesetz auf den Weg. „Aspekte des Klimaschutzes sollen in Baden-Württemberg den gleichen Stellenwert erhalten wie zum Beispiel der Naturschutz. Mit einem Klimaschutzgesetz kommen wir unserer besonderen Verantwortung als Industrieland nach. Nur so können wir unseren Beitrag zur Verlangsamung der Erderwärmung leisten“, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller im Anschluss an die Ministerratssitzung in Stuttgart. „Baden-Württemberg setzt sich zum Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 zu verringern. Mittelfristig bis 2020 setzt sich das Land die Zielmarke minus 25 Prozent.“

„Die vorgeschlagenen Ziele“, so Kretschmann, „sind ambitioniert, aber erreichbar. Und sie werden dem Anspruch der Landesregierung gerecht, einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Langfristig sind unsere Ziele deutlich ambitionierter als etwa die bundespolitischen Zielsetzungen.“

Die heute beschlossenen Eckpunkte zum Klimaschutzgesetz basieren auf einem vom Umweltministerium in Auftrag gegebenen Gutachten des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW). In diesem Gutachten werden die Rahmenbedingungen der Energieerzeugung und der Energienutzung in den Bereichen Strom, Wärme und Kraftstoffe für Baden-Württemberg untersucht. Es wird ein energiepolitisches Szenario entwickelt, das die besonderen Emissionsstrukturen des Landes berücksichtigt. Daraus werden die genannten CO2-Minderungsziele abgeleitet.

Darüber hinaus empfehlen die Wissenschaftler des ZSW sektorbezogene Minderungsziele  für die Bereiche

  • Stromerzeugung
  • Private Haushalte
  • Industrie
  • Gewerbe, Handel und Dienstleistung
  • Land- und Forstwirtschaft, Landnutzung
  • Öffentliche Hand
  • Verkehr
  • Abfallwirtschaft

Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK)

Neben den Eckpunkten zum Klimaschutzgesetz verabschiedete das Kabinett heute auch die Rahmenbedingungen für ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept. In ihm werden die Sektorziele festgeschrieben und konkrete Maßnahmen benannt, wie diese Ziele zu erreichen sind.

Ministerpräsident Kretschmann: „Dieses Konzept wird das zentrale Instrument zur Erreichung unserer klima- und energiepolitischen Ziele. Es definiert die dafür nötigen Strategien und Maßnahmen und es betrachtet als ganz wesentlichen Punkt auch die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung.“

Zentrale Bereiche im IEKK werden Vorschläge für die Erschließung von Energieeffizienz- und Energieeinsparpotenziale sein, für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, für den Ausbau der Netze und Speicherkapazitäten und für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit mit Strom durch den Bau neuer hocheffizienter Kraftwerke.

Umweltminister Franz Untersteller: „Zu all diesen Bereichen haben wir in den vergangenen Monaten bereits eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht, die wir im IEKK bündeln und ergänzen werden. Zum Teil finden sie sich im Haushaltsentwurf wieder, wo wir zum Beispiel die Speicherforschung mit mehr Geld ausstatten sowie die Förderung der energetische Sanierung von Wohngebäuden stärken. Zum Teil sind sie in Initiativen auf Bundesebene geflossen, wie zum Beispiel unsere Vorschläge zur Ausgestaltung eines Kapazitätsmarktes, um den Betrieb und den Bau von Gaskraftwerken für die Energieversorger lukrativ zu machen.“

Im Sinne der Politik auf Augenhöhe als Markenzeichen der Landesregierung soll bei der Entwicklung des IEKK eine umfassende Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. 

Das IEKK soll dann der öffentlichen Hand und den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen als Entscheidungshilfe und Handlungsempfehlung dienen. Um dessen Wirksamkeit zu gewährleisten, wird die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs durch ein wissenschaftlich fundiertes Monitoring begleitet, an dem auch Wirtschaft und Gewerkschaften mitwirken sollen. Das Monitoring bildet die Grundlage für die Fortschreibung des Konzepts alle fünf Jahre. 

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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