„Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen in allen Rechtsbereichen mit der Ehe gleichbehandelt werden. Das ist ein Verfassungsgebot. Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, dass sie erst unter dem Zwang des Verfassungsgerichts die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht umsetzt“, sagte Finanzminister Nils Schmid.
Baden-Württemberg forderte heute gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und weiteren Ländern die volle rechtliche Gleichbehandlung im Bundesrat. Anlass war die Einbringung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht. Dazu war der Gesetzgeber durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vom 07.05.2013) verpflichtet worden.
„Eine volle rechtliche Gleichstellung heißt für uns auch das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Homosexuelle Paare sind keine schlechteren Eltern. Daher sollten auch sie wie Eheleute Kinder adoptieren können. Auch in vielen anderen Rechtsbereichen müssen eingetragene Lebenspartnerschaften gleich behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise das Insolvenzrecht, das Bundeskindergeldrecht und steuerliche Themen wie die Wohnungsbauprämie oder Altersvorsorgeverträge“, betonte Bundesratsminister Peter Friedrich.
„Schon vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben wir die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht über den Bundesrat gefordert. Daneben habe ich die Steuerbehörden im Land bereits im letzten Jahr angewiesen, eingetragenen Lebenspartnern vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Damit konnten wir verhindern, dass vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der zwingenden Gesetzesänderung verfassungswidrige Fakten geschaffen wurden,“ so Schmid.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund- Weitere Meldungen