Eine bessere Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge sowie finanzielle Entlastungen für Länder und Kommunen – Baden-Württemberg hat gemeinsam mit anderen Ländern bei den Verhandlungen über die vom Bund vorgelegten Gesetze zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes wichtige Verbesserungen erreicht.
„Wir haben die Zusage vom Bund, zusammen mit den Ländern die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge in interessierten Flächenländern zu ermöglichen – eine langjährige Forderung von uns und eminent wichtig für die Flüchtlinge“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Flüchtlinge müssten dann künftig nicht mehr erst zum Amt, bevor sie zum Arzt können, sondern könnten, wie alle anderen Menschen auch, einfach zum Arzt gehen und sich behandeln lassen.
Finanzielle Entlastung für Länder und Kommunen
Zudem wurde eine deutliche finanzielle Entlastung für die Länder und die Kommunen erreicht. Der Bund wird in den kommenden beiden Jahren jeweils 500 Millionen für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen. Außerdem wird die Überlassung von Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen künftig Mietzinsfrei erfolgen.
„Die Kosten für Unterbringung und Betreuung der Menschen, die in Not zu uns kommen, hat sich bei uns in Baden-Württemberg in den letzten drei Jahren verzehnfacht. Der Zustrom von Flüchtlingen wird in den kommenden Jahren sicher nicht abreißen – es war höchste Zeit, dass der Bund sich hier finanziell engagiert und Länder und Kommunen finanziell entlastet werden. Die Vereinbarung gilt für die nächsten zwei Jahre, Kretschmann ist aber zuversichtlich, dass Länder und Kommunen auch in den Folgejahren die nötigen Zuwendungen vom Bund bekommen werden, sofern sich die Flüchtlingssituation sich nicht grundlegend ändere.
Im Zuge der Verständigung hat Baden-Württemberg, wie alle weiteren Länder mit grüner Regierungsbeteiligung, der Gesetzesänderung beim Asylbewerberleistungsgesetz im Bundesrat zugestimmt. Auch die Änderung beim Freizügigkeitsgesetz wurde von der Landesregierung und den anderen grünmitregierten Ländern bis auf Bremen unterstützt. Beim Freizügigkeitsgesetz, so Kretschmann, gebe es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob diese Gesetzesänderung EU-rechtskonform sei. Das könne nicht abschließend beurteilt werden und müsse im Zweifel dann juristisch auf europäischer Ebene geklärt werden.
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