„Die Ordensträgerinnen und Ordensträger haben Herausragendes geleistet und mit ihrem Einsatz und Engagement Spuren hinterlassen. Sie haben Leistungen erbracht, die mit ihnen persönlich verbunden sind, auf die sie stolz sein können und für die ihnen die Allgemeinheit dankbar ist“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann anlässlich der Verleihung des Verdienstordens des Landes Baden-Württemberg im Schloss Ludwigsburg. „Mit ihrem Wirken, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebensgeschichte sind sie für viele Menschen zu Vorbildern geworden.“
Die mit dem Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg ausgezeichneten Mitbürgerinnen und Mitbürger haben sich auf vielfältige Weise engagiert: im kirchlichen oder wissenschaftlichen, im künstlerischen oder kulturellen, im politischen oder sozialen, im sportlichen oder im wirtschaftlichen Bereich. „Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung, der Dankbarkeit und der Anerkennung für das, was die Ordensträger getan und geleistet haben, ganz egal, ob dies im Rampenlicht oder im Verborgenen geschah“, betonte Kretschmann. „Das Jubiläum des Landes ist ein guter Anlass, um den Bürgerinnen und Bürgern für das erfolgreiche Zusammenleben in Baden-Württemberg in den 60 vergangenen Jahren zu danken. Die heutigen Ordensträgerinnen und Ordensträger haben viel dazu beigetragen.“
Weitere Informationen: Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg
Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg - bis Juni 2009 die „Verdienstmedaille“ - wird vom Ministerpräsidenten für herausragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg, insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich verliehen. Die Verleihung des Verdienstordens erfolgt in der Regel einmal jährlich im Rahmen eines Festakts. Die Zahl der Ordensträger ist auf insgesamt 1.000 lebende Personen begrenzt. Seit 1975 wurde der Landesorden insgesamt 1.782 Mal (inklusive 2012) verliehen. Eine Auszeichnung kann bei Bürgermeisterämtern und Landratsämtern oder unmittelbar beim Ministerpräsidenten angeregt werden. Vorschlagsberechtigt sind die Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Geschäftsbereiches sowie der Landtagspräsident für die Mitglieder und Bediensteten des Landtags.
Alle Gruppen der Bevölkerung und alle Gebiete des Landes sollen möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden. Auf der Vorderseite des Verdienstordens des Landes ist das Große Landeswappen mit dem Schriftzug „Baden-Württemberg” abgebildet. Ein stilisierter Lorbeerzweig und die Aufschrift „Für Verdienste” zieren die Rückseite. Getragen wird der Orden an einem längsgestreiften Band in den Landesfarben. Anstelle des Ordens kann eine schwarz-gelbe Rosette (für Männer) oder eine Schleife (für Frauen), die ebenfalls überreicht wird, getragen werden. Neben den Ordensinsignien erhalten die Ordensprätendenten auch eine vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Verleihungsurkunde.
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg