Ministerpräsidenten-Konferenz

Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Berlin

Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Juni 2014 in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind in der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin zu einem weiteren Treffen unter Vorsitz von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zusammengekommen. Themen waren unter anderem die föderalen Finanzbeziehungen, die Energiewende, die Verwertung militärischer Liegenschaften, der ZDF-Staatsvertrag und der Breitbandausbau.

„Unser Vorschlag ist, dass die Finanzminister der Länder und der Bundesfinanzminister beauftragt werden, Grundlagen für Vereinbarungen zu Fragen der föderalen Finanzbeziehungen zu erarbeiten“, sagte der baden-württembergische Ministerpräsident und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Winfried Kretschmann in Berlin. Bis zur Jahreskonferenz im Oktober sollen Ergebnisse zum vertikalen, bis zur Konferenz im Dezember über den horizontalen Finanzausgleich vorliegen. Das Thema wird in der anschließenden Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erörtert.

„Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum EEG ist ein Kompromiss und eine Grundlage für den Fortgang der Energiewende, dem sich die Länder nicht verschließen wollen. Wir sind aber dennoch der Auffassung, dass die Reform des EEG noch besser umgesetzt werden kann als von der Bundesregierung bislang geplant“, so Kretschmann. Die Ungleichbehandlung von Eigenstromerzeugung bei der EEG-Umlagepflicht müsse, wie bereits in der Sitzung des Bundesrats Ende Mai dargelegt, beseitigt werden. „50 Prozent Belastung macht die Eigenstromerzeugung jedoch völlig unattraktiv“, betonte Ministerpräsident Kretschmann. Die vorgesehene EEG-Umlage müsse deutlich nach unten korrigiert werden.

Das bereits seit langem diskutierte Thema der Verwertung militärischer Liegenschaften wurde heute erneut aufgegriffen. „Die Situation der betroffenen Kommunen hat sich nicht signifikant verbessert“, so Ministerpräsident Kretschmann. Der Bund habe im Koalitionsvertrag zwar eine verbilligte Abgabe von Liegenschaften auf Grundlage eines Haushaltsvermerks sowie das Instrument von Besserungsscheinen beim Verkauf vorgesehen. „Diese Maßnahmen müssen jetzt aber auch rasch umgesetzt werden, denn die betroffenen Standorte in strukturschwachen Regionen müssen in die Lage versetzt werden, neue Perspektiven für die Liegenschaften zu eröffnen“, forderte Ministerpräsident Kretschmann. Wünschenswert sei weiterhin eine Änderung des Gesetzes der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. „Die Länder und Kommunen brauchen ausreichende Rechts- und Planungssicherheit bei der Verwertung ihrer militärischen Liegenschaften. Es muss gewährleistet sein, dass die betroffenen Kommunen bei der schwierigen Aufgabe einer sinnvollen Verwertung der Liegenschaften auch langfristig mit einer verlässlichen finanziellen Hilfestellung von Seites des Bundes rechnen können“, so Kretschmann.

„Bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag haben wir uns heute auf eine erste Grundsatzentscheidung verständigt: Die Anzahl der Sitze im ZDF-Fernsehrat soll auf 60 Sitze sowie im Verwaltungsrat auf zwölf Sitze reduziert werden“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. „Unter Beachtung der Drittelvorgabe des Bundesverfassungsgerichts haben wir dann zukünftig im Fernsehrat nur noch maximal 20 anstatt bisher 34 staatliche und staatsnahe Vertreterinnen und Vertreter. Im Verwaltungsrat sind es dann nur noch vier statt bisher sechs. Auf dieser Basis werden wir nun die weiteren Gespräche zur Novellierung des ZDF-Staatsvertrags fortsetzen.“

„Der Breitbandausbau ist den Ländern ebenso wie der Erhalt der terrestrischen Fernsehübertragung durch den Umstieg auf DVB-T2 wichtig“, so Ministerpräsidentin Lieberknecht. Das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung von 50 Mbit/s in Deutschland zu schaffen, werde von den Ländern unterstützt. „Dieses Ziel kann unserer Ansicht nach aber nur erreicht werden, wenn sich der Bund wesentlich stärker als bisher finanziell und koordinierend engagiert“, betonte Ministerpräsidentin Lieberknecht. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs sind sich auch einig, dass deshalb für den Breitbandausbau nicht vorrangig auf die Kapazitäten des terrestrischen Digitalfernsehens zugegriffen werden soll. Die Länder sprachen sich aber dafür aus, dass Frequenzen, die infolge der Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 vom Rundfunk sukzessive nicht mehr benötigt werden, frühestmöglich zur Förderung des Breitbandausbaus und vorrangig zur Versorgung ländlicher Räume zur Verfügung gestellt werden sollen, wenn alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen verbindlich geklärt sind. Dazu gehört, dass durch ein auch mit den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern abgestimmtes Umstellungsszenario erarbeitet wird. Zudem sollen die Einnahmen aus der Frequenzversteigerung nach Abzug der Umstellungskosten hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. „Diese Finanzmittel werden dann von Bund und Ländern ausschließlich zur Finanzierung des Breitbandausbaus und der Digitalisierung verwendet“, sicherte Lieberknecht zu.

„Wir betrachten mit Sorge, dass die deutschen Universitätsklinika teils Rekorddefizite verzeichnen“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig. Die Bundesregierung solle die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Verbesserungen bei den Extremkostenfällen, den Hochschulambulanzen und der Notfallversorgung nunmehr zeitnah realisieren und geeignete Regelungen für eine sachgerechte Vergütung von Kostenausreißern im Rahmen des Entgeltsystems entwickeln. „Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten finanziellen Verbesserungen reichen alleine aber nicht aus, um die wirtschaftliche Situation der Universitätsklinika dauerhaft zu verbessern. Es müssen gesetzliche Voraussetzungen für eine angemessene Vergütung der besonderen Leistungen der Universitätsklinika und der Krankenhäuser der Maximalversorgung geschaffen werden“, so Ministerpräsident Albig.

Zeitgleich zur Ministerpräsidentenkonferenz hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) heute entschieden, dass das Internetverbot des zum 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags der Länder ebenso wie die Möglichkeit, Lotterien sowie Sport- und Pferdewetten im Internet unter strengen Anforderungen zu erlauben, mit dem Europarecht im Einklang stehen. Auch die abweichende Regelung in einem Land (Schleswig-Holstein) hebt die Kohärenz der gemeinsamen Regelungen zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit nicht auf. „Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH. Der EuGH hat damit bestätigt, dass gerade beim Glücksspiel im Internet der Schutz der Spieler und der Allgemeinheit ein herausragendes Ziel ist“, betonte Ministerpräsident Albig. Die Länder seien sich einig, dass der Glücksspielstaatsvertrag konsequent umgesetzt werden müsse. Die Erlaubnisverfahren für Sport- und Pferdewetten im Internet müssen zum Abschluss gebracht werden. „Gegen unerlaubte Glücksspielangebote im Internet und die Werbung dafür muss konsequent vorgegangen werden“, so Albig. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für erforderlich, auch das Vorgehen der Länder gegen illegale Glücksspielangebote im Internet wirksam zu koordinieren.

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