Die Gremien des SWR haben sich heute erstmals nach den von den Staatsvertragsländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geschaffenen novellierten Vorgaben zur Gremienzusammensetzung neu konstituiert. Schwerpunkt der Neuregelung waren u.a. verbindliche Regelungen zur Erzielung einer möglichst paritätischen Besetzung der Gremien mit Frauen und Männern.
„Es freut mich für den Südwestrundfunk, aber auch persönlich, dass sich der Anteil der Frauen in den Gremien des SWR nach der Neukonstituierung deutlich erhöht hat. Damit ist eines der Ziele der jüngsten Novellierung des SWR-Staatsvertrags gelungen, nämlich durch verbindliche Vorgaben eine möglichst paritätische Besetzung der Gremien mit Frauen und Männern zu erreichen“, sagte die für die Medienpolitik zuständige Ministerin im Staatsministerium, Silke Krebs. „Ich denke, dass unsere Regelungen eine Vorbildwirkung haben können für andere Rundfunkgremien, zumal auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag die Beachtung des Gleichstellungsgebots betont hat.“
Frauenanteil deutlich gestiegen
Nach der Neukonstituierung ist in den SWR-Gremien ein deutlich erhöhter Frauenanteil zu verzeichnen. Während Frauen im Rundfunkrat bislang lediglich ein Drittel der Mitglieder ausmachten und auch der Verwaltungsrat mit einem Frauenanteil von 26,6 Prozent überwiegend mit Männern besetzt war, konnte nun in beiden Gremien ein wesentlicher Zuwachs erreicht werden. So liegt die Frauenquote im Rundfunkrat nach der Neukonstituierung bei 48,8 Prozent, im Verwaltungsrat bei knapp 39 Prozent.
Der erhöhte Frauenanteil ist Ergebnis der neuen Geschlechtervorgaben für das Entsendeverfahren, die die Staatsvertragsländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in der im Juli 2013 verabschiedeten Staatsvertragsnovelle getroffen haben. Danach müssen bei der Entsendung mehrerer Mitglieder Frauen und Männer jeweils zu gleichen Teilen berücksichtigt werden bzw. bei der Entsendung von drei Mitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann entsandt werden. Allein entsendungsberechtigte Stellen müssen bei der Nachfolge für ein Mitglied eine Frau entsenden, wenn zuvor ein Mann entsandt wurde und umgekehrt. Die Wirksamkeit dieser Änderungen konnte vor allem durch die Bildung sogenannter Körbe erreicht werden, in denen mehrere entsendeberechtigte Stellen zusammengefasst wurden.
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Die Staatsvertragsländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hatten den SWR-Staatsvertrag mit ihren jüngsten Novellierungen, die zum 1. Januar 2014 und zum 30. Juni 2015 in Kraft getreten sind, vor allem im Bereich der Gremienzusammensetzung angepasst. Schwerpunkte der ersten Novelle waren dabei vor allem die Einführung verbindlicher Regelungen zur Erzielung einer geschlechterparitätischen Besetzung der Gremien, eine Veränderung in der pluralen Gremienzusammensetzung, um die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den SWR-Gremien nachzuvollziehen sowie eine Stärkung der Staatsferne der Gremien. Gegenstand der letzten Novellierung waren noch kleinere Anpassungen des Staatsvertrags an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts insbesondere zur Begrenzung der Quote der der Staatsbank zuzurechnenden Mitglieder in den Gremien und zur Transparenz, die es in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag formuliert hatte.