Bundesrat

Gesetzeslücken im Steuerrecht schließen

„Oftmals werden Firmenübernahmen als Umstrukturierungen ausgewiesen, einfach um die Umsatzsteuer zu sparen. So gehen Milliarden Euro für die Staatshaushalte verloren. Jeder, der in Europa Gewinne erwirtschaftet, soll auch Steuern zahlen“, sagte der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten, Peter Friedrich in Berlin. 

Im bevorstehenden Bundesrat am Freitag, 19. Dezember 2014, steht das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (TOP 7) zur Abstimmung. Das „Zollkodexgesetz“ oder auch „kleine Jahressteuergesetz“ sieht Anpassungen an den sogenannten Zollkodex der Union vor, der den bisherigen Zollkodex bis zum 1. Mai 2016 ablöst. 

Die Länder hatten bereits im ersten Durchgang des Gesetzes diverse Änderungen bei der Bundesregierung angemahnt, die jedoch seitens der Bundesregierung vielfach nicht in den Gesetzestext Eingang fanden. Baden-Württemberg gehe es dabei insbesondere um die Schließung von Gesetzeslücken im Umwandlungssteuerrecht, so Minister Friedrich. Denn Konzerne geben Firmenübernahmen oftmals als Konzernumstrukturierungen aus, die nach dem Umwandlungssteuergesetz nicht besteuert werden, wodurch Bund, Ländern und Kommunen erhebliche Einnahmen entgehen. Klarheit bedürfe es zudem bei der künftigen steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz. 

Wichtig sei auch die Bekämpfung unlauteren Steuerwettbewerbs und aggressiver, internationaler Steuerplanung. „Derzeit unterbieten sich Staaten gegenseitig mit als Lockmittel missverstandenen Steuervermeidungsangeboten. Wir brauchen letztlich auch eine konsequente europäische Konsolidierung der Einnahmenseite. Nur so können solide Staatsfinanzen gewährleistet und mehr Steuergerechtigkeit hergestellt werden“, stellte Minister Friedrich heraus. Die aktuellen Enthüllungen zu den sogenannten „Luxemburg-Leaks“ bestätigten diese Position. Zudem müsse der Doppelabzug der identischen Betriebsausgaben in mehreren Ländern ausdrücklich verboten werden. 

Entgegen der Haltung der Bundesregierung müsse ein weiterer Aufschub und langfristige Übergangsfristen für Steuergestaltungs- und Steuervermeidungsmodelle abgewendet werden. „Die Bundesregierung zögert unter Inkaufnahme weiterer Steuermindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte mit der Umsetzung bereits jetzt möglicher Regelungen“, betonte der baden-württembergische Bundesratsminister. 

Die Bundesregierung hat zwischenzeitliche den Ländern ihre Bereitschaft mitgeteilt, die Anliegen des Bundesrates aufzugreifen. So soll im ersten Quartal 2015 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem insbesondere systemwidrige Gestaltungen im Umwandlungssteuerrecht beendet werden sollen. Auch wurde von der Bundesregierung zugesagt, im zweiten Quartal 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung vorzulegen, der auch die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz regeln soll. Zudem soll auch zeitnah die Frage hybrider Gestaltungen auf Basis der in 2015 vorliegenden Ergebnisse des Projekts der OECD hinsichtlich der Verlagerung von Gewinnen ins Ausland in einen Gesetzentwurf der Bundesregierung einfließen. Vor diesem Hintergrund könnte eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat vermieden werden.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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