Bundesratsminister Peter Friedrich stellte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am Freitag (08.11.2013) vor.
Wie vorauszusehen war, fällt die Tagesordnung des Bundesrates erneut sehr kurz aus. Im Hinblick auf die bis Ende November terminierten Koalitionsverhandlungen und eine in Aussicht genommene Regierungsbildung im Dezember werden Gesetzvorhaben der Bundesregierung voraussichtlich erst nach dem Jahreswechsel wieder den Bundesrat beschäftigen.
Initiativen der Länder
Baden-Württemberg unternimmt gemeinsam mit anderen Ländern einen neuen Anlauf, um das AIFM-Steueranpassungsgesetz (TOP 4) per Bundesratsinitiative noch vor Ende des Jahres durch den Gesetzgebungsprozess zu bringen. Dazu bringen sie den im Sommer dieses Jahres im Rahmen des Vermittlungsverfahrens erarbeiteten – aber nicht mehr verabschiedeten - Kompromiss zum AIFM-Steueranpassungsgesetz erneut ein. Der Gesetzentwurf sieht u.a. für Investmentgesellschaften und Anleger gleichermaßen eine Beibehaltung der bisherigen Investmentbesteuerung vor. Die Neuregelung drängt, da anderenfalls den öffentlichen Haushalten erhebliche Steuerausfälle drohen.
Zudem ist Baden-Württemberg Mitantragsteller bei der Initiative zur Änderung des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TOP 26). Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Verlängerung des Durchführungszeitraums für alle mit Mitteln der Investitionsprogramme des Bundes entstehenden Bauten zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder.
EU-Vorlagen
Unter den EU-Vorlagen ist der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen (TOP 8) hervorzuheben. Der Richtlinienvorschlag dient der Überarbeitung und Modernisierung der sogenannten Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahr 1990. Sie soll an den veränderten Reisemarkt und insbesondere dessen Digitalisierung angepasst werden. Baden-Württemberg wird die von den Ausschüssen empfohlene Stellungnahme unterstützen, lediglich Forderungen nach Einschränkungen des Verbraucherschutzes sollen weitgehend abgelehnt werden.
Verordnungen
Schließlich ist auf die Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln (TOP 16) sowie die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (TOP 17) hinzuweisen.
Baden-Württemberg wird beiden Verordnungen nur unter der Maßgabe zustimmen, dass Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (Pille danach) aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Mit der Bundesratsentschließung zur Rezeptfreiheit der Pille danach vom 5. Juli 2013 (Initiative von Baden-Württemberg und anderen Ländern) war der Bund aufgefordert worden, den Wirkstoff mit der nächsten Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung freizustellen. Da dies bislang nicht erfolgt ist, soll die Forderung auf diese Weise umgesetzt werden.
Wie bereits angekündigt, wird Baden-Württemberg bei allen Sitzungen des Bundesrats sein jeweiliges Abstimmungsverhalten öffentlich bekannt machen. Dazu wird eine Liste aller Tagesordnungspunkte unter Angabe des Abstimmungsverhaltens sowie der dazu gehörige Link zur Empfehlungsdrucksache des Bundesrates auf der Homepage der Landesvertretung veröffentlicht. Das Ziel ist es, die politischen Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen.