Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 27. März 2015

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden 932. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2015 vor.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Für einige wichtige Vorhaben der Regierungskoalition steht mit der Befassung im Bundesrat am Freitag die letzte Etappe des parlamentarischen Verfahrens an – u.a. wird das Gesetz zur Einführung der Frauenquote behandelt werden (TOP 2). Danach müssen große Unternehmen in ihren Aufsichtsräten künftig einen Frauenanteil von 30 Prozent aufweisen. Zudem befasst sich die Länderkammer mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz, wonach künftig eine Beschränkung der zulässigen Miethöhe in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt möglich sein wird. Zugleich wird das Bestellerprinzip bezüglich der Maklercourtage in diesem Gesetz verankert (TOP 4). Bei beiden Gesetzen ist davon auszugehen, dass sie vom Bundesrat gebilligt werden.

Bei dem Elektromobilitätsgesetz liegen unterschiedliche Empfehlungen der Ausschüsse vor (TOP 5). So empfiehlt der Umweltausschuss, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung anzurufen. Die Kritik zielt vor allem darauf, dass das vorliegende Gesetz nicht ausreiche, um das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen bis zum Jahr 2020 zu erreichen, sondern darüberhinausgehende Anreize notwendig seien. Der Verkehrsausschuss plädiert dagegen für eine Billigung des Gesetzes. Derzeit wird nicht mit einer Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gerechnet.

Beim Regionalisierungsgesetz (TOP 6) spricht sich dagegen die Mehrheit der Länder für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus. Das Gesetz weist den Ländern für die Finanzierung insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs im Jahr 2015 nicht ausreichend Mittel zu und schafft auch keine Planungssicherheit für die Zukunft. Die Länder verweisen daher weiterhin auf ihren eigenen Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 28.11.2014 verabschiedet hat, wonach sie von einem Betrag von 8,5 Mrd. in 2015 und einer jährlichen Dynamisierungsrate von 2 Prozent ausgehen. Damit steht das erste Vermittlungsverfahren in dieser Legislaturperiode an.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Nachdem es in der Vergangenheit regelmäßig Kritik beim Wechsel von Mitgliedern der Regierung in die Privatwirtschaft gegeben hat, wurde vom Kabinett nunmehr ein Gesetzentwurf zur Regelung einer möglichen Karenzzeit bzw. der Modalitäten des Übergangs vorgelegt (TOP 17). Neben der Einführung einer Anzeigepflicht bezüglich eines beabsichtigten Wechsels, schlägt die Bundesregierung vor, dass die Entscheidung darüber, ob eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten einzuhalten ist, auf Empfehlung eines beratenden Gremiums erfolgen solle. Bis auf ein fachliches Detail haben die Ausschüsse hierzu keine Einwendungen.

Ein weiterer Gesetzentwurf, der zur Beratung im ersten Durchgang vorliegt, hat die Verbesserung der Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts zum Ziel (TOP 20). Unternehmen erheben und verarbeiten immer mehr personenbezogene Daten, die damit mehr und mehr als eine Währung im Internet fungieren. Zahlreiche Daten werden nicht allein zur Vertragsabwicklung benötigt und abgerufen, sondern kommerziell verwertet. Aus diesem Grund soll der Verbraucher durch die Einräumung eines Verbandsklagerechts für Verbraucherschutzorganisation gestärkt werden. Im Plenum werden die Länder über umfangreiche Empfehlungen der Ausschüsse abstimmen. Danach wird der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und im Übrigen wird eine Reihe von fachlichen Änderungen vorgeschlagen bzw. Prüfbitten formuliert, die sowohl weiterreichende als auch einschränkende Regelungen bezüglich der Verbraucherrechte zum Gegenstand haben.

Länderinitiativen

Baden-Württemberg wird am kommenden Freitag eine Entschließung zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt einbringen (TOP 13). In den vergangenen Jahren hat es vermehrt Blendangriffe mit Lasern gegeben: gegen Flugzeuge beim Landeanflug, gegen Lokführer und Busfahrer oder gegen Einzelpersonen, wie Polizisten im Einsatz oder Sportler im Wettkampf. Aus diesem Grund muss die Möglichkeit geschaffen werden, direkt gegen den Vertrieb gefährlicher Laserpointer vorzugehen. So wird die Bundesregierung mit dem Antrag aufgefordert, sich für eine europarechtliche Regelung stark zu machen. Bis es so weit ist, soll eine Verordnungsermächtigung auf nationaler Ebene die Möglichkeit schaffen, direkt gegen den Vertrieb gefährlicher Laserpointer vorzugehen. Der Antrag wird zunächst vorgestellt und dann zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Ferner ist Baden-Württemberg neben Niedersachsen Antragsteller der Entschließung „Rahmenbedingungen für die Automobilität der Zukunft schaffen" (TOP 41). Ziel der Initiative ist es, die Entwicklung des automatisierten Fahrens zu unterstützen. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, den Rechtsrahmen für die Erprobung solcher Techniken anzupassen und neben der Autobahn A9 weitere Versuchsstrecken auszuweisen. So steht beispielsweise die Klärung von Haftungs- und Versicherungsfragen aus. Das Genehmigungsverfahren bedarf transparenter Regelungen und es müssen technische Normen erarbeitet werden, die eine Sicherheit der Systeme vor Eingriffen von außen gewährleisten. Die Vorlage soll zunächst vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben werden.

Aus Bayern kommt der Vorstoß Kosovo, Montenegro und Albanien ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten einzustufen (TOP 9). Zur Begründung führt der Freistaat aus, dass die Zahl der Asylanträge durch Angehörige dieser Staaten stark angestiegen ist, obwohl die Voraussetzungen für die Asylgewährung nur in wenigen Einzelfällen vorliegen. Baden-Württemberg lehnt – wie voraussichtlich auch die Mehrheit der Länder – diesen Gesetzentwurf ab. So hat sich herausgestellt, dass die Einstufung eines Landes als "sicherer Herkunftsstaat" offenbar keinen signifikanten Einfluss auf die Entwicklung der Asylbewerberzahlen hat. Das lässt sich insbesondere an der unverändert hohen Zahl von Asylbewerbern aus den Balkanstaaten ablesen, die im Herbst als sichere Herkunftsländer eingestuft worden sind. Für die Länder hat dagegen die Einigung der Innenminister von Bund und Ländern Priorität, die Asylverfahren für Antragsteller aus dem Kosovo erheblich zu beschleunigen. Das Instrument sicherer Herkunftsstaaten fällt hinter dieser Einigung zurück.

Ferner hat Bayern einen Entschließungsantrag zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung vom Dezember 2014 wieder aufsetzen lassen und die Entscheidung im Plenum über die Fassung der Entschließung beantragt (TOP 14). Das Thema war auch Gegenstand des jüngsten Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD. Dort war die geplante Gegenfinanzierung durch den Wegfall des so genannten „Handwerkerbonus“ an der CSU gescheitert.

Der bayerische Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfes auf, sieht aber keine Gegenfinanzierung vor. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben im Umweltausschuss einen Antrag zur Neufassung der Entschließung eingebracht. Dieser sieht ein steuerliches Fördervolumen von 1 Mrd. Euro/Jahr über 10 Jahre vor. Zur Gegenfinanzierung wird die Streichung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen vorgeschlagen. Zudem verweist die Vorlage darauf, dass darüber hinaus Zuschussprogramme zur Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden seitens der Kommunen und Länder notwendig seien. Ob es im Plenum tatsächlich zu einer Beschlussfassung kommt oder die Vorlagen erneut in die Ausschüsse überwiesen wird, ist derzeit offen.

Verordnung

Schließlich ist die Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung hervorzuheben (TOP 30). Ziel der Vorlage ist es, den Weg für schnellere Internetverbindungen frei zu machen, indem sie erlaubt, den Frequenzbereich von 694-790 MHz wahlweise für Rundfunk- oder Mobildienste zu nutzen. Die Umstellung der DVB-T-Rundfunkaus-strahlung bis 2016 auf den moderneren Nachfolgestandard DVB-T2 macht schrittweise die 700-Megahertz-Frequenzen frei. Die frei werdenden Frequenzen will die Bundesregierung für den Mobilfunk bereitstellen. Dies soll vor allem für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum erfolgen.

Die Versteigerung in einem Frequenzvergabeverfahren ist für das erste Halbjahr 2015 geplant und die Einnahmen daraus sollen in den Breitbandausbau investiert werden. Von einer Zustimmung der Länder ist auszugehen.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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