Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 29. Januar

Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden 941. Sitzung des Bundesrates vor.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Zu den Gesetzesbeschlüssen, die der Bundesrat am Freitag abschließend berät, zählt das Datenaustauschverbesserungsgesetz (TOP 2 a). Kern des Gesetzes ist ein Flüchtlingsausweis in Papierform, der mit fälschungssicheren Elementen ausgestattet ist. Darauf befinden sich nicht nur Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Geschlecht, sondern auch ein Foto sowie Größe und Augenfarbe. Jeder Asylsuchende und Flüchtling muss das Dokument bei sich tragen, um eine Registrierung nachweisen zu können. Die Behörden sollen ihn überall identifizieren können. Ohne diesen sogenannten Ankunftsnachweis soll es bald keinen Anspruch auf Asylbewerberleistungen mehr geben. Möglichst noch im Februar soll begonnen werden, die Dokumente zu verteilen. Mitte des Jahres sollen sie flächendeckend verfügbar sein. Da die mit diesem Gesetz angestrebte flächendeckende Einführung des Ankunftsnachweises und die ebenfalls beabsichtigte Einrichtung einer einheitlichen Flüchtlingsdatenbank zur Verbesserung und Beschleunigung einer ordnungsgemäßen Registrierung und Verteilung von Flüchtlingen von den Ländern unterstützt bzw. auch immer wieder gefordert wird, ist von einer Zustimmung zum Gesetz auszugehen.
Zudem wird sich die Länderkammer mit der Ankunftsnachweisverordnung (TOP 2 b) befassen, mit der die im Datenaustauschverbesserungsgesetz geregelten Vorgaben über die Bescheinigung der Meldung als Asylsuchender (Ankunftsnachweis) im Detail geregelt werden. Baden-Württemberg wird sowohl dem Datenaustauschverbesserungsgesetz als auch der Verordnung zustimmen.

Landesinitiativen

Auf der Tagesordnung steht eine Entschließung aus Baden-Württemberg und weiterer Länder für ein neues Wertstoffgesetz (TOP 8). Ziel der Initiative ist es, die Diskussion um das neue Wertstoffgesetz voranzutreiben. Zentrale Forderung der antragstellenden Länder ist die Übertragung der Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen auf die Kommunen. Der Vorwurf von Seiten der privaten Entsorger, dass diese Forderung eine Verstaatlichung des Rücknahmesystems bedeute, schlägt fehl. Zum einen spricht sich das Ländermodell lediglich für eine kommunale Verantwortung für das Einsammeln aus, damit der Bürgerinnen und Bürger mit den Kommunen, die heute schon Restmüll und Papier einsammeln, einen einzigen Ansprechpartner für alle häuslichen Abfälle haben. Zudem ist das Modell wettbewerbsfreundlich, denn die große Mehrzahl der Kommunen soll – wie bereits heute beim Restmüll und bei Papier – auch das Sammeln der Verpackungen und Wertstoffe mittelstandsfreundlich ausschreiben.
Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen die Entschließung zu fassen.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Im so genannten ersten Durchgang beraten die Länder unter anderem einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie (TOP 10). Ziel der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten. Dazu soll die Attraktivität dieser Erzeugnisse vor allem für diese Altersgruppe reduziert werden. Erstmals werden auf EU-Ebene neben Tabakerzeugnissen auch so genannte elektronische Zigaretten reguliert. Zu den Verschärfungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, zählen u.a. die Warnhinweise, die aus einer Kombination von Bild und Text bestehen und die 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packung einnehmen müssen. Tabakerzeugnisse, die Zusatzstoffe enthalten, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen, die Inhalation oder die Nikotinaufnahme erleichtern, werden verboten. Diese Zusatzstoffe werden auch in elektronischen Zigaretten verboten.
Ebenso werden die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und zum Sicherheitsmerkmal (Gewährleistung der Fälschungssicherheit, z. B. Steuerzeichen) für Tabakerzeugnisse festgelegt. Baden-Württemberg unterstützt die Empfehlungen der Ausschüsse, die sich u.a. dafür aussprechen, dass nikotinfreie E-Zigaretten einzubeziehen sind und das Werbeverbot auch für E-Zigaretten gelten müsse.

EU-Vorlagen

Zu den zu beratenden EU-Vorlagen gehört u.a. die Mitteilung der Kommission zum Arbeitsprogramm 2016 (TOP 20). Die Ausschüsse haben hierzu eine sehr umfangreiche Stellungnahme beschlossen, die die verschiedenen Schwerpunkte des Arbeitsprogrammes aufgreift. Besonderes Augenmerk galt auch hier den Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Die vorliegende Empfehlung begrüßt die Vielzahl von vorgesehenen Maßnahmen hin zu einer neuen Migrationspolitik und spricht sich u.a. für die Überarbeitung der Dublin-Verordnung, eine faire Lastenverteilung und den Erhalt des Schengen-Systems aus. Auch die Ankündigung eines Konzeptes zur legalen Migration wird ausdrücklich begrüßt.

Weitaus kritischer bewertet die Länderkammer dagegen den Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems (TOP 24). Wirtschafts- und Finanzausschuss lehnen die Einführung einer Einlagensicherung, welche die Vollvergemeinschaftung der Risiken zur Folge hätte, ab. Dies deckt sich mit der Ablehnung seitens der Bundesregierung, des Bundestages und der meisten Landesparlamente. Zudem wird wie in vorangegangenen Stellungnahmen des Bundesrates auch hier die Kritik geäußert, dass eine Vielzahl von Mitgliedstaaten vorangegangene Rechtsakte zu der aus drei Säulen bestehenden Bankenunion noch nicht umgesetzt haben. Baden-Württemberg unterstützt die Ausschussempfehlung in den meisten Punkten.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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