Bundesratsminister Peter Friedrich stellte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am 19.12.2013 vor.
Auch die letzte Bundesratssitzung im Jahr 2013 wird mit nur 22 Tagesordnungspunkten wenig umfangreich sein. Da die Regierungsbildung in dieser Woche abgeschlossen worden ist, gehen wir davon aus, dass sich der Bundesrat womöglich schon in der ersten Sitzung im Februar 2014 mit Gesetzentwürfen der neuen Bundesregierung beschäftigen wird.
Zu den insgesamt vier Länderinitiativen, die der Bundesrat am Donnerstag berät, gehört unter anderem der Gesetzentwurf von Schleswig-Holstein zur Öffnung der Integrationskurse (TOP 4). Ziel dieser Initiative ist es, mehr Menschen die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen zu ermöglichen. So wird vorgeschlagen, den Kreis der Anspruchsberechtigten um Asylbewerber und Personen mit Duldung zu erweitern. Baden-Württemberg unterstützt diesen Vorschlag.
Von der aktuellen Tagesordnung ist zudem folgende EU-Vorlage hervorzuheben: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten (TOP 10). Um den Verbrauch der besonders umweltschädlichen dünnwandigen Plastiktüten einzudämmen, schlägt die EU vor, dass den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, Verbote zu erteilen oder durch Steuern oder Abgaben regulierend einzugreifen. Baden-Württemberg unterstützt das Bestreben der EU-Kommission, den Verbrauch und die nicht sachgemäße Entsorgung von Kunststofftüten zu verringern. Besonders wichtig ist es, eine leistungsstarke Infrastruktur zu wertstofflichen Verwertung auf- bzw. auszubauen. Zudem wird die Sorge geteilt, dass ein Verbot oder Abgaben zunächst unerwünschtes Ausweichverhalten der Verbraucher nach sich zieht. Insofern sind weitere Maßnahmen - u.a. zur Verbrauchersensibilisierung – erforderlich.
Nach den Beratungen in den Ausschüssen wird sich der Bundesrat mit Leitlinien der Kommission zur Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) (TOP 11) befassen. Diese Leitlinien haben die Funktion einer Interpretationshilfe der Kommission, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EED in nationales Recht – welche bis zum 05.06.2014 erfolgen muss - zu unterstützen. Da die Steigerung der Energieeffizienz auf vielerlei Einzelmaßnahmen beruht, enthält die EED komplexe, detaillierte Bestimmungen, die oft technischer Natur sind. Die Ausführungen beziehen sich dabei zum Beispiel auf die Bestimmungen über die Energieeffizienz von Gebäuden der Zentralregierung, das öffentliche Beschaffungswesen, Energieaudits von Unternehmen, Verbrauchserfassung und Abrechnung und auf die Steigerung des Anteils von Kraft-Wärme-Kopplung. Baden-Württemberg unterstützt die von den Ausschüssen empfohlene Stellungnahme weitgehend. Außerdem beantragt Baden-Württemberg eine Ergänzung der Stellungnahme um Anliegen im Zusammenhang mit Energieeinsparmöglichkeiten in privaten Haushalten. Zum Beispiel wird die Bundesregierung aufgefordert, die Einsparberatung weiter auszubauen und hierfür eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. In einer Protokollerklärung wird Baden-Württemberg zudem darlegen, dass es den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben soll, bei der Umsetzung der energetischen Sanierungsziele auch die Länder einzubeziehen. Dies hängt jedoch entscheidend davon ab, dass diese finanziell dazu in die Lage versetzt werden.
Schließlich ist auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (TOP 12) hinzuweisen. Der Vorschlag zielt auf eine Regelung zur Vermeidung der Steuerschlupflöcher für internationale Großkonzerne. So wird eine Klarstellung vorgeschlagen, wonach die Steuerfreistellung gemäß der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht für Gewinnausschüttungen gelten solle, die im Quellenstaat abzugsfähig seien. So soll verhindert werden, dass grenzübergreifende Gruppen von Mutter- und Tochtergesellschaften gegenüber rein nationalen Gruppen unbeabsichtigte Vorteile genießen. Die sogenannte doppelte Nichtbesteuerung führt zu erheblichen Steuerausfällen in den Mitgliedstaaten und zugleich zur Verzerrung im Wettbewerb auf dem Binnenmarkt. Baden-Württemberg begrüßt diese Regelung daher ausdrücklich. Dieses Thema war im Übrigen auch Gegenstand der jüngsten Koalitionsverhandlungen und die Regierungsparteien hatten sich darauf verständigt, dass Deutschland notfalls auch im Alleingang kurzfristig dagegen Maßnahmen ergreift.