Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 19. Dezember 2014

Bundesratsminister Peter Friedrich stellte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden 929. Sitzung des Bundesrates vor. 

 

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

In der letzten Sitzung des Jahres befasst sich der Bundesrat mit 17 Gesetzesbeschlüssen aus dem Deutschen Bundestag. Dazu zählt das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 b) (TOP 2), welches die Lockerung des Kooperationsverbotes im Hochschulbereich zum Gegenstand hat. Danach sollen die Hochschulen vom Bund künftig institutionell und zeitlich unbegrenzt unterstützt werden und in der Förderung durch den Bund mit außeruniversitären Forschungsinstitutionen gleichgestellt werden.  Der Bundesrat muss der Grundgesetzänderung nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Es ist davon auszugehen, dass die erforderliche Mehrheit erreicht wird. Baden-Württemberg stimmt dem Gesetz zu.

Die Länderkammer befasst sich ferner mit dem Haushaltsgesetz 2015 (TOP 3), das voraussichtlich gebilligt werden wird. In Ergänzung dazu liegen mehrere Entschließungen vor, z.B. eine, mit der die Länder nochmals auf die aus ihrer Sicht dringend erforderliche Anpassung des Ausgangsbetrags der Regionalisierungsmittel an den nachgewiesenen Bedarf (8,5 Mrd. Euro im Jahr 2015) sowie eine Erhöhung der jährlichen Dynamisierungsrate auf 2 Prozent hinweisen. Baden-Württemberg wird sowohl das Gesetz billigen als auch die Entschließungen unterstützen.

Auf der Tagesordnung steht zudem das Zollkodexanpassungsgesetz (TOP 7), auch als Jahressteuergesetz 2015 bezeichnet. Namensgebend  für das Gesetz sind Anpassungen der Abgabenordnung an den sog. Zollkodex der Union. Darüber hinaus enthält das Gesetz fachlich notwendigen Gesetz¬gebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Die Bundesregierung hatte 2014 bereits ein Jahressteuergesetz auf den Weg gebracht, das rein technisch-fachliche Regelungen enthielt. Die Länder hatten dem zugestimmt, weil die Bundesregierung zugesagt hatte, in einem weiteren Gesetz auch die für die Länder wichtigen steuerpolitischen Anliegen, insbesondere zur Bekämpfung missbräuchlicher Steuergestaltungen aufzunehmen. Da diese im vorliegenden Gesetz jedoch erneut fehlen, hat der federführende Ausschuss die Anrufung des Vermittlungausschusses empfohlen. Da möglicherweise noch ein Angebot seitens der Bundesregierung vorgelegt wird, hat eine große Mehrheit der Länder hierzu noch kein abschließendes Votum. Das Thema sowie das weitere Vorgehen werden im Rahmen der Spitzenrunden auf A-, B-Seite sowie im sogenannten Grünen Kamin erörtert werden.

Von den Gesetzesbeschlüssen ist außerdem das Gesetz zur Verbesserung der Rechtstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern (TOP 9) hervorzuheben. Dieses Gesetz geht zurück auf den sogenannten Asylkompromiss zwischen Bund und Ländern, aufgrund dessen der  Bundesrat am 19. September 2014 dem "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" zugestimmt hatte. Die Bundesregierung hatte seinerzeit Erleichterungen im Asyl- beziehungsweise Aufenthaltsrecht zugesagt. Mit dem vorliegenden Gesetz wird zum einen die Residenzpflicht gelockert, d.h. Asylbewerber und geduldete Ausländer können sich im Bundesgebiet freier bewegen. Ferner werden die Hürden bei der Jobsuche für Asylsuchende gesenkt und der Vorrang des Sachleistungsprinzips teilweise aufgehoben. Nach der Erstaufnahmezeit soll es künftig vorrangig Geld- statt Sachleistungen geben.

 

Länderinitiativen

Baden-Württemberg ist Mitantragsteller einer  Entschließung zur Befreiung von fair gehandeltem Kaffee von der Kaffeesteuer (TOP 21). Darin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob eine Steuerbefreiung von fair gehandeltem Kaffee möglich ist und wie diese umgesetzt werden könnte. Dies müsse unter der Maßgabe erfolgen, dass dieser Vorteil tatsächlich zur Steigerung des Kaffeeabsatzes führt und die Produzenten davon profitieren.

 

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Zur Befassung durch den Bundesrat liegen auch mehrere Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor. Nach den Empfehlungen der zuvor befassten Ausschüsse wird die Länderkammer u.a. zur Ausweitung der Lkw-Maut auf Fernstraßen (TOP 26) sowie zum Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (TOP 27) Stellung nehmen. Letzterer Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der Energieeinsparziele. Danach werden alle großen Unternehmen verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Verstöße dagegen sollen künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Baden-Württemberg unterstützt die Stellungnahme der Fachausschüsse dahingehend, dass über diese Gesetzesinitiative hinaus weiterer Handlungsbedarf im Bereich der Energieeffizienzsteigerung besteht und die Bundesregierung gebeten wird, gemeinsam mit den Ländern weitere Schritte zu prüfen.
 
Ziel der nunmehr dritten Änderung des Mautgesetzes ist es, die Einnahmelücken zu schließen, die aus der letzten Mautsenkung infolge des Wegekostengutachtens resultieren. Zudem soll die Belastung durch Ausweichverkehr verringert werden. Dies ist nur durch  die im Gesetzentwurf vorgesehene konsequente Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Bundesstraßen zu erreichen. Die Ausschussempfehlungen begrüßen diese Änderungen und bitten die Bundesregierung, ergänzende Regelungen zu prüfen. So wird z.B. zu bedenken gegeben, dass die Ausgestaltung nach Achszahlen womöglich Fehlanreize setzt.

Verordnungen

Im Übrigen wird der Bundesrat über 13 Verordnungen der Bundesregierung abstimmen, darunter befinden sich z.B. eine Verordnung zur Senkung der Rentenbeitragssätze und eine Verordnung zum Arbeitsschutz.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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