Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 14. März

Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten (Bild: © dpa)

Bundesratsminister Peter Friedrich stellte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014 vor.

Am kommenden Freitag wird sich der Bundesrat erstmalig mit dem „Rentenpaket“ befassen, das sich in unterschiedlichen Verfahrensstadien befindet. Es umfasst zum einen das Beitragssatzgesetz 2014 (TOP 2), einen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, der die Beibehaltung der Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2014 vorsieht. Zum anderen berät der Bundesrat zur Abgabe einer Stellungnahme den Gesetzentwurf der Bundesregierung über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (TOP 13). Der Entwurf zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz umfasst sowohl die Neuregelungen zur abschlagsfreien Altersrente ab 63, zur Mütterrente, als auch Änderungen der Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets.

Es ist davon auszugehen, dass zum Beitragssatzgesetz kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt werden wird. Das Gesetz dürfte damit den Bundesrat passieren. Inwieweit die von den Ausschüssen empfohlene Stellungnahme zu einzelnen Aspekten im RV-Leistungsverbesserungsgesetz (u.a. Ost-West-Angleichungen der Leistungen etc.) eine Mehrheit finden wird, bleibt abzuwarten. Baden-Württemberg wird sich in allen Punkten enthalten.

Baden-Württemberg ist gemeinsam mit Hessen Antragsteller eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (TOP 9). Es handelt sich um die erneute Einbringung eines Gesetzentwurfs, der schon in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundesrat beim Deutschen Bundestag eingebracht, dort aber nicht mehr abschließend beraten worden war. Die Initiative bezweckt eine bessere Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen. Insbesondere soll der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V auf eine eigene Grundlage gestellt werden. Ziel ist ein präziserer Einsatz bei Notfällen. Außerdem sollen die Länder den ärztlichen Bereitschaftsdienst künftig in das Notrufsystem der Leitstellen einbeziehen können. Die beteiligten Länder haben sofortige Sachentscheidung über die Frage der Einbringung des Gesetzes beantragt.

Baden-Württemberg ist auch Mitantragsteller bei dem Gesetzentwurf über die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht (TOP 42). Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein fordern wir eine vollständige Abschaffung der Optionspflicht. Die Vorlage soll zunächst zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann wird hierzu im Bundesrat reden, auch im Hinblick auf die jüngste Debatte und die seines Erachtens unzulässige Einmischung in die Länderrechte.

Weiter ist Baden-Württemberg zusammen mit Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz Antragsteller einer Entschließung zur Absicherung der Geburtshilfesituation (TOP 43). Vor dem Hintergrund stark steigender Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe, die diese kaum mehr erwirtschaften können, fordert der Bundesrat von der Bundesregierung verschiedene Lösungsansätze zu prüfen, um Versorgungslücken zu vermeiden. Neben einer angemessenen Vergütung der Tätigkeit benennt der Antrag hierzu unter anderem die Festsetzung fallbezogener Haftungshöchstgrenzen und die Einrichtung eines staatlich finanzierten Haftungsfonds für Schäden, die über die festgesetzte fallbezogene Haftungshöchstgrenze hinausgehen. Die Entschließung soll ohne vorherige Ausschussberatungen unmittelbar gefasst werden.

Darüber hinaus hat Baden-Württemberg gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen folgende Entschließung eingebracht: „Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken“ (TOP 49). Die Bundesregierung wird angesichts einer möglichen EU-weiten Anbauzulassung für gentechnisch veränderten Mais aufgefordert, alle Mittel auszuschöpfen, mit denen ein Anbau eingeschränkt und der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland gewährleistet werden kann. Auch von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wurden hierzu Entschließungen eingebracht, die auf das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten abzielen (TOP 11 und TOP 48). Die Vorlagen sollen an die Ausschüsse verwiesen werden und dort gemeinsam beraten werden.

Zu den zahlreichen Länderinitiativen gehören zudem zwei Entschließungen – eine aus Thüringen (TOP 44 a) und eine aus Hessen (TOP 44 b) - zum Kinder- und Jugendschutz bzw. der Bekämpfung der Kinderpornografie.

Thüringen setzt sich für eine Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz ein. Die Bundesregierung soll das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen und schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Hessen legt in seiner Entschließung dar, dass es bei der Erstellung neuer gesetzlicher Regelungen zum einen darum geht, Strafbarkeitslücken zu schließen, dass es aber zugleich notwendig ist, das Strafrecht im Hinblick auf die Entwicklungen der digitalen Kommunikation zu reformieren. Im Übrigen weist die Entschließung darauf hin, dass es einer Stärkung der technischen und personellen Rahmenbedingungen bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bedürfe und der Präventionsbereich ausgeweitet werden müsse. Baden-Württemberg unterstützt die Intention beider Vorlagen und plädiert dafür, diese in den Ausschüssen ausführlich zu beraten.

Auf der aktuellen Tagesordnung stehen erneut zahlreiche EU-Vorlagen. Dazu gehört u.a. die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein Wiedererstarken der Europäischen Industrie (TOP 24). Die Mitteilung umfasst einen Aktionsplan mit Schwerpunkten wie z. B.  die Einbeziehung der Industrie als Querschnittsaufgabe in alle Politikbereiche, der Ausbau der notwendigen Infrastrukturen, die Schaffung eines stabilen, unternehmerfreundlichen Rechtsrahmens oder die Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Realwirtschaft unter Einbeziehung der Europäischen Investitionsbank. Baden-Württemberg begrüßt das klare Bekenntnis zum Industriestandort Europa und unterstützt in diesem Sinne die Empfehlungen der Ausschüsse.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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