Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 14.02.2014

Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am 14.02.2014 vor.

Die neue Bundesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen und einige Ministerinnen und Minister haben bereits konkrete Gesetzesvorhaben angekündigt. Die ersten werden den Bundesrat schon im März erreichen, wie zum Beispiel der Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die aktuelle Tagesordnung für die bevorstehende Bundesratssitzung am 14. Februar wird dagegen vor allem von EU-Themen dominiert.

Zu den insgesamt vier Länderinitiativen, die der Bundesrat am Freitag berät, gehört die Entschließung zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) (TOP 4). Mit dem Entschließungsantrag von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz soll der Bundesrat zum Kommissionsbericht über die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den Öffentlichen Sektor Stellung beziehen. Zum einen werden mit Blick auf die Budgethoheit der Länder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus werden die von der Kommission mit 0,1 Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes (für Deutschland rund 2,65 Milliarden EUR) veranschlagten Kosten für den Umsetzungsaufwand kritisiert.

Eine weitere Länderinitiative, die auf eine Mitwirkung von Baden-Württemberg zurückgeht, ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (TOP 26). Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Reprise. Der von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bereits in 2012 eingebrachte Gesetzentwurf war vom letzten Bundestag nicht aufgegriffen worden. Im Mittelpunkt dieser Initiative steht die Forderung, dass bei Veräußerung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch strukturpolitische Ziele der Länder und der betroffenen Kommunen gleichrangig zu berücksichtigen sind. Die erneute Initiative war auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2013. In Ergänzung zu dem Gesetzentwurf bringt Mecklenburg-Vorpommern einen Entschließungsantrag ein, wonach die Bundesregierung gebeten wird, mit den Ländern und Kommunen mögliche Nachnutzungskonzepte für naturschutzfachlich wertvolle, nicht mehr militärisch genutzte Liegenschaften zu erörtern. Baden-Württemberg wird diesem Antrag zustimmen.

Von der aktuellen Tagesordnung ist folgende EU-Vorlage hervorzuheben: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien: fünf grundlegende Maßnahmen (TOP 17). Baden-Württemberg unterstützt das Bestreben der EU-Kommission, durch konkrete Maßnahmenvorschläge die Umsetzung der Freizügigkeitsvereinbarungen voranzubringen. Eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung ist jedoch eine angemessene finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Zuwanderungs- und Integrationsaufgaben seitens des Bundes. So fordert auch Baden-Württemberg die Auflegung eines diesbezüglichen Sofortprogramms. Im Übrigen freuen wir uns über die jüngeren, zahlreichen positiven Äußerungen aus der Wirtschaft und deren Forderungen nach einer besseren Willkommenskultur.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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