Europaminister Peter Friedrich stellte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am 10. Oktober 2014 vor. Da es sich um die letzte Sitzung des Geschäftsjahres des Bundesrates 2013/2014 handelt, stehen zunächst die Wahlen zu den Gremien des Bundesrates an.
Gremienwahlen
Da es sich um die letzte Sitzung des Geschäftsjahres des Bundesrates 2013/2014 handelt, stehen zunächst die Wahlen zu den Gremien des Bundesrates an. So endet am 31. Oktober 2014 die Amtszeit des derzeitigen Bundesratspräsidenten Stephan Weil. Nach den Regeln des Bundesrates werden zu Präsidenten des Bundesrates die Regierungschefs der Länder in absteigender Reihenfolge der Einwohnerzahlen gewählt. Neuer Präsident für das Geschäftsjahr 2014/2015 wird der hessische Regierungschef Volker Bouffier.
Zudem werden die Vorsitzenden der Ausschüsse gewählt. Minister Friedrich ist für die Wiederwahl als Vorsitzender des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union vorgeschlagen.
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Dem Bundesrat liegen neun Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Befassung vor. Hervorzuheben ist u.a. der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (TOP 8). Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 umzusetzen, wonach bisher geltende Leistungssätze für den Lebensunterhalt von Asylbewerbern für verfassungswidrig erklärt wurden. Nunmehr werden die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz deutlich erhöht und künftig regelmäßig nach einem Mischindex fortgeschrieben. Die Wartezeit bis zu einem Anspruch auf Leistungen entsprechend der Sozialhilfe wird von 48 Monaten auf 12 Monate verkürzt. Daneben wird u. a. für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch für die erste Zeit des Aufenthalts ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe geregelt.
Der Bundesrat wird am Freitag über die seitens der Ausschüsse vorgelegten Empfehlungen abstimmen. Seitens des Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Soziales liegt eine sogenannte Hauptempfehlung vor, wonach das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen ist. Für den Fall, dass diese Empfehlung keine Mehrheit bekommt, schlagen beide Ausschüsse eine Hilfsempfehlung, nämlich umfassende Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vor. Haupt- und Hilfsempfehlung berufen sich dabei im Wesentlichen auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es die Verfassung nicht erlaube, die Ausgestaltung der Leistungen pauschal nach dem Aufenthaltsstatus zu differenzieren. Des Weiteren soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Ländern zusätzliche Mittel für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen und in Kürze eine Nationale Asylkonferenz einzuberufen, um gemeinsam Strategien zur Bewältigung der Herausforderungen zu erörtern.
Auf der Tagesordnung am Freitag steht außerdem der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 zum Ausbau der Kindertagesbetreuung (TOP 10). Hierbei geht es um die gemäß Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Entlastungen um jährlich eine Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017, die hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung und hälftig über einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer realisiert werden soll. Ferner ist eine Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ durch den Bund um 550 Millionen Euro und die weitere Beteiligung an den Betriebskosten der Kinderbetreuung durch Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer vorgesehen.
Die Ausschüsse empfehlen u.a. dahingehend Stellung zu nehmen, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf begrüßt, aber weiterhin auf die Zusage des Bundes setzt, dass ab 2017 eine dauerhafte Entlastung von 5 Mrd. jährlich durch ein Bundesteilhabegesetz geschaffen wird. Ferner wird eine Verstetigung der Bundesbeteiligung an den Kitabetriebskosten gefordert. Ein weiterer Punkt der Stellungnahme betrifft die sogenannte Öffnungsklausel in Bezug auf die im Gesetzentwurf geregelte Frist, wonach sich die Förderfähigkeit von Projekten richtet. Unter anderem Baden-Württemberg hat großes Interesse daran, auch Projekte zu bezuschussen, die in den Jahren 2012 bis 2014 gebaut wurden, allerdings aufgrund der Ausschöpfung des Finanzrahmens im Rahmen des 2. Investitionsprogramms 2012-2013 keine Gelder mehr erhalten haben.
Ferner befasst sich die Länderkammer mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften (TOP 11). Die Intention dieses Gesetzentwurfes ist es, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht im Bereich der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld zu verhindern bzw. zu ahnden. Eine große Rolle im Rahmen der Ausschussberatungen zu diesem Gesetzentwurf spielten u.a. die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zu Wiedereinreisesperren. Die unterschiedlichen Auffassungen der Länder und beteiligten Ressorts haben sich in der nun abzustimmenden Stellungnahme niedergeschlagen. So wird einerseits eine Verschärfung der im Gesetzentwurf enthaltenen Wiedereinreisesperren gefordert, anderseits wurde eine Prüfbitte hinsichtlich der Vereinbarkeit der Wiedereinreisesperren mit der EU-Freizügigkeitsrichtlinie und der Rechtsprechung des EuGH aufgenommen. Baden-Württemberg wird u.a. für die Prüfbitte votieren.
Schließlich berät der Bundesrat die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts (TOP 16). Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Sexualstrafrechts möchte die Bundesregierung verstärkt gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorgehen und Lücken im Strafrecht schließen. Öffentlich diskutiert wird u.a. die strafrechtliche Verschärfung im Hinblick auf Herstellung, Weitergabe und Verbreitung von Nacktaufnahmen. Wesentlich ist auch die geplante Verlängerung der Verjährungshemmung auf 30 Jahre. In Folge der Ausschussberatungen wurde auch zu diesem Gesetzentwurf eine umfangreiche Stellungnahme vorbereitet, über deren Inhalt die Länderkammer abzustimmen hat.
Initiative Baden-Württembergs
Bereits im letzten Bundesratsdurchgang hatte Baden-Württemberg eine Entschließung zur „Verlässlichen, planbaren und auskömmlichen Finanzierung im Bundesfernstraßenbau“ (TOP 5) eingebracht. Darin wird die Bundesregierung gebeten, ein Konzept für eine zuverlässige Durchführung von Infrastrukturprojekten vorzulegen. Die Ausschüsse haben dazu abschließend beraten und kleine Ergänzungen vorgeschlagen. Es ist davon auszugehen, dass die Entschließung am Freitag gefasst werden wird.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund