Bundesratsminister Peter Friedrich berichtet zur 927. Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag:
Es handelt sich um die erste Sitzung des neuen Geschäftsjahres des Bundesrates 2014/2015. Ministerpräsident Bouffier, der am 10. Oktober zum neuen Bundesratspräsident gewählt wurde, wird die Sitzung mit seiner Antrittsrede eröffnen.
Im Fokus der sich daran anschließenden Tagesordnung stehen unter anderem zahlreiche Gesetzentwürfe der Bundesregierung aus ganz verschiedenen Bereichen bzw. Ressorts, die dem Bundesrat zur Stellungnahme vorliegen.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (TOP 24) sollen die vorhandenen Instrumente für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter entwickelt und unter einem Dach festgeschrieben werden. So soll zum Beispiel die bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige bei akut aufgetretenen Pflegesituationen mit einem Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung verbunden werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen durch die Einführung eines Rechtsanspruches auf mehr Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen gestärkt werden. Ein weiterer Kernpunkt der neuen Regelungen ist die Erhöhung der zeitlichen Flexibilität für die Pflege. Die seitens der beteiligten Ausschüsse empfohlene Stellungnahme begrüßt den Gesetzesentwurf und formuliert u.a. Prüfbitten zu einzelnen Detailregelungen.
Ferner wird der Bundesrat über die Verschärfungen bei der Selbstanzeige von Steuersündern beraten. Der dazu vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung (TOP 26) sieht vor, dass die Voraussetzungen für die Strafbefreiung angehoben und insbesondere die finanziellen Konsequenzen deutlich verschärft werden. So wird die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt. Der zu zahlende Geldbetrag wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt. Es ist davon auszugehen, dass die Länderkammer hierzu keine Einwendungen erheben wird. Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf eine Initiative zurück, bei der Baden-Württemberg federführend war.
Hervorzuheben ist auch das Zollkodexanpassungsgesetz – auch „kleines Jahressteuergesetz“ (TOP 27) genannt, da es neben der Anpassung an den Zollkodex der Union zahlreiche fachlich notwendige Änderungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts vorsieht. Der Bundesrat wird am Freitag über die seitens der Ausschüsse vorgelegten und sehr umfangreichen Empfehlungen, die überwiegend fachliche Details zum Gegenstand haben, abstimmen.
In diesem Jahr jährt sich die friedliche Revolution in der DDR zum 25. Mal. In diesem Zusammenhang sei auf einen weiteren Gesetzentwurf hingewiesen, der höhere Entschädigungen für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR vorsieht (TOP 30). Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die Anerkennung erduldeter Zwangsmaßnahmen.
Auf der Tagesordnung steht außerdem der Entwurf der Mietrechtsnovelle (TOP 31). Mit dem Gesetzentwurf soll Problemen auf dem Mietwohnungsmarkt begegnet werden: In vielen Städten steigen die Mieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen derzeit stark an und liegen teilweise in erheblichem Maß über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Gesetzentwurf will daher eine Mietpreisbremse einführen: Bei Vermietung darf die Miete höchstens 10% höher als die ortsübliche Vergleichsmiete steigen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31.12.2020 durch eine Rechtsverordnung für höchstens fünf Jahre die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Ferner soll das Bestellerprinzip hinsichtlich der Maklergebühren bei Wohnungsvermittlungen eingeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat auch zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme beschließt.
Die Länderkammer befasst sich auch mit einem Gesetzentwurf zur Förderung der Elektromobilität (TOP 33). Ziel dieses Entwurfes ist es, die Elektromobilität durch neue Anreize zu fördern. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sollen künftig von Sonderprivilegien wie reduzierten Parkgebühren profitieren. So soll es u.a. möglich sein für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren, Parkgebühren zu reduzieren oder zu erlassen. Die Ausschüsse empfehlen hierzu dahingehend Stellung zu nehmen, dass die Maßnahmen überwiegend begrüßt werden, jedoch weitere Anstrengungen notwendig sind, um das Ziel, im Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, tatsächlich zu erreichen.
Schließlich liegt dem Bundesrat der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern vor (TOP 47). Dieser Entwurf geht auf den sogenannten Asylkompromiss und die in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung am 19. September 2014 abgegebene Protokollerklärung zurück. Vor der Bundesratsabstimmung zur erweiterten Liste der sicheren Herkunftsstaaten hatte sie Erleichterungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht zugesagt. Der Entwurf sieht vor, dass die sogenannte Residenzpflicht für asylsuchende oder geduldete Ausländer, wenn diese sich drei Monate lang im Bundesgebiet aufhalten, beseitigt wird. Zudem soll der Sachleistungsvorrang aufgehoben werden, was dazu führt, dass die Leistungsberechtigten künftig vorrangig Geld statt Sachleistungen erhalten.
Hervorzuheben ist zudem das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches, mit der die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtert werden soll. Der Gesetzesbeschluss geht zurück auf eine Gesetzesinitiative der Länder Hamburg, Baden-Württemberg und Bremen, welche der Bundesrat am 19. September verabschiedet hatte. Ziel ist es, angesichts der steigenden Zuwanderungszahlen, den Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sehr schnell menschenwürdige und sichere Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz schreibt zum einen vor, dass Belange von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Rahmen der Bauleitplanung stärker zu berücksichtigen sind. Zudem soll – zeitlich befristet – die dringend nötige Flexibilität bei der Bauplanung geschaffen wird. Damit soll z.B. die kurzfristige Errichtung von Unterkünften im unbeplanten Innenbereich, in so genannten Außenbereichsinseln und in Gewerbegebieten erleichtert werden.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund