„Politik findet immer mehr auf europäischer Ebene statt. Deshalb ist es unabdingbar, dass der Bundesrat bei entscheidenden Fragen auch in Europa ein entsprechendes Gehör findet“, sagte Europaminister Peter Friedrich. Friedrich vertritt als Vorsitzender des Europaausschusses den Bundesrat auf der ersten Interparlamentarischen Konferenz über die wirtschafts- und finanzpolitische Steuerung der EU am 16. und 17. Oktober 2013 in Vilnius.
Der Europaminister stellte klar, dass ein parlamentarisches Gegengewicht zu den zunehmend zwischenstaatlichen Strukturen auf EU-Ebene nötig sei. „Deshalb halte ich das neue parlamentarische Gremium der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments für ein wichtigen Zeichen für ein demokratischeres Europa“, sagte Friedrich. „Derzeit ziehen die Exekutiven alles an sich und legen in endlosen Gipfeln Dinge an den Parlamenten vorbei fest. Gerade die deutschen Länder haben leidvolle Erfahrungen bei EFSF, ESM-Rettungsschirm und Fiskalpakt gemacht. Wir wurden entweder gar nicht oder viel zu spät informiert und mussten die Dinge dann durch die Parlamentskammern peitschen.“ Nun wollen sich auch die Abgeordneten aller Mitgliedstaaten zusammen mit dem Europäischen Parlament insbesondere um die finanz- und wirtschaftspolitischen Themen der EU kümmern.
Der Minister für Bundesrat und Europapolitik setzt sich auch auf innerdeutscher Ebene für die Stärkung der Beteiligungsrechte von Bundesrat und Bundestag ein. Auf Druck der Länder konnten in den Gesetzen zu den Rettungsschirmen und zum Fiskalpakt Informationsrechte des Bundesrates verankert werden. Aktuell werden die Länder eine neue Fassung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in EU-Angelegenheiten einbringen, die die Rechte des Bundesrates weiter stärkt. Hierbei geht es um eine umfassende demokratische Legitimation europäischer Entscheidungen durch Einbeziehung der nationalen Parlamente, aber auch um die Sicherung unseres föderalen Staatsaufbaus. Für die Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages wurde ein entsprechendes Gesetz bereits verabschiedet.
„Das zunehmende Tempo der Entscheidungsprozesse und die Komplexität der politischen Materie stellen eine große Herausforderung dar. Dabei muss gewährleistet werden, dass der Handlungsspielraum der Länder nicht auf ein Minimum reduziert wird“, betonte Friedrich.
Interparlamentarischen Konferenz über die wirtschafts- und finanzpolitische Steuerung der EU
Art. 13 des Fiskalpakts eröffnet die Möglichkeit, ein interparlamentarisches Gremium bestehend aus Vertretern der zuständigen Ausschüsse der nationalen Parlamente und des Europaparlaments einzurichten, um die Haushaltspolitik und andere von diesem Vertrag erfasste Angelegenheiten zu diskutieren. Auf einer Konferenz der Parlamentspräsidenten der nationalen Parlamente am 23. April 2013 in Nikosia wurde beschlossen, eine interparlamentarische Konferenz über wirtschafts- und finanzpolitische Steuerung der EU zu gründen. Das Gremium soll alle Aspekte der Wirtschafts- und Währungsunion erörtern, insbesondere im Hinblick auf das Europäische Semester. Die Größe der Delegation wird national bestimmt, es soll zweimal im Jahr ein Treffen geben. Das Treffen in Vilnius ist das erste dieser Art.