Freihandelsabkommen TTIP

Friedrich: Guter Tag für die europäische Beteiligungskultur

Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten (Bild: © dpa)

Europaminister Peter Friedrich hat das Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu Fragen der Ausgestaltung des Investitionsschutzes beim Freihandelsabkommen TTIP gewürdigt. Zugleich mahnte Friedrich weitere Schritte in Richtung Transparenz und Beteiligung an.

„Heute ist ein guter Tag für die europäische Beteiligungskultur“, sagte der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten Peter Friedrich am Mittwoch (14. Januar 2015) in Stuttgart anlässlich der Auswertung des Konsultationsverfahrens zum Investitionsschutz im Freihandelsabkommen TTIP. „Es war ein richtiger und wichtiger Schritt, dass die EU-Kommission ein öffentliches Konsultationsverfahren durchgeführt hat. Dies zeigen schon die europaweit 150.000 Eingaben aus der Bevölkerung, wovon rund ein Fünftel aus Deutschland gekommen ist. Baden-Württemberg hat sich seit Beginn der TTIP-Verhandlungen dafür stark gemacht, dass es zu mehr Transparenz und Beteiligung kommt.“

Weitere Schritte in Richtung Transparenz und Beteiligung müssen folgen

„Die abgeschlossene Konsultation kann allerdings nur ein Anfang sein. Jetzt müssen weitere Schritte in Richtung Transparenz und Beteiligung folgen“, erklärte Friedrich. „Ich freue mich, dass dies die EU-Kommission auch so sieht. Wichtig ist vorerst, dass diese Konsultation dazu beiträgt, die Debatte um TTIP zu versachlichen und zu strukturieren. Bei TTIP – wie auch bei allen anderen anstehenden Freihandelsabkommen – sind es zentrale Punkte, Transparenz zu schaffen, Fakten zu benennen und Chancen zu erkennen. Es muss aber auch über mögliche Gefahren diskutiert werden. Jetzt sollte es darum gehen, die guten Ideen und Anregungen aus der Konsultation in die weiteren Überlegungen zu TTIP einfließen zu lassen.“

Dem Europaminister war wichtig, dass auch die Landesregierung im Konsultationsverfahren Farbe bekenne und sich beteilige. „Im Bundesrat haben wir deshalb deutlich gemacht, dass wir spezielle Investitionsschutzvorschriften und ISDS-Mechanismen zwischen der EU und den USA für verzichtbar halten. Nach unserer Überzeugung gewähren die Mitgliedstaaten der EU und die USA-Investoren einen hinreichenden Rechtsschutz vor ihren nationalen Gerichten. In diesem kritischen Ansatz sehen wir uns durch das Ergebnis des Konsultationsverfahrens bestätigt.“

„In jedem Falle muss sichergestellt werden, dass die Handlungsspielräume der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten durch Regelungen zum Investitionsschutz nicht eingeschränkt werden. Dies ist ein Punkt, zu dem sich zahlreiche Teilnehmer der Konsultation ebenfalls kritisch geäußert hatten“, so Minister Friedrich. „Für mich steht fest: Sollte an dem angestrebten Investitionsschutzkapitel festgehalten werden, muss dieses zumindest deutliche Verbesserungen erfahren und insbesondere erst nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs zur Anwendung kommen.“

Die Landesregierung werde sich bei dem Thema weiter aktiv einbringen, sagte Friedrich. „Wir bieten der EU-Kommission gerne unsere Zusammenarbeit an, wenn es darum geht, das Projekt TTIP im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Unternehmen und Mittelständler erfolgreich zum Abschluss zu bringen.“

Weitere Informationen:

Die Landesregierung Baden-Württemberg hatte gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Niedersachsen anlässlich der europaweiten Konsultation der EU-Kommission zu Fragen der Ausgestaltung des Investitionsschutzes bei TTIP erfolgreich eine Stellungnahme des Bundesrats initiiert (Beschluss des Bundesrates vom 11. Juli 2014, BR-Drs. 295/14).

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