Hochschule

Einigung bei Hochschulfinanzierung stärkt Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Die Vernunft hat sich durchgesetzt, die Blockadehaltung des Bundes wurde aufgebrochen. Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg wird gestärkt

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: Bundesmittel fließen zusätzlich zur deutlichen Erhöhung der Landesmittel. Profitieren werden Studierende und die Spitzenforschung im Land

Gute Lehre und Forschung kosten Geld. Die Hochschulen in Baden-Württemberg erhalten deshalb vom Land bis 2020 1,7 Milliarden Euro zusätzlich. Nun haben sich auch Bund und Länder auf Grundpfeiler der Hochschulfinanzierung für die nächsten Jahre geeinigt: Von den Bundesmitteln profitieren die Studierenden und die Forschung im Land. Der Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg wird gestärkt.

„Es ist ein großer Erfolg und ein Sieg der Vernunft, dass Bund und Länder nach langwierigen Verhandlungen und der vom Bund zuletzt gezeigten Blockadehaltung mit der Fortführung des Hochschulpakts 2020 sowie der Weiterzahlung der Programmpauschalen ein starkes Signal für mehr Forschung und Studienplätze vereinbart haben“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

„Von den nun zugesagten Mitteln des Bundes – die zusätzlich zur deutlichen Erhöhung der Landesmittel durch den neuen Hochschulfinanzierungsvertrag kommen – werden die Studierenden und die exzellente Forschung im Land in den kommenden Jahren in erheblichem Ausmaß profitieren“, betonte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Mehr Mittel für steigende Zahl der Studienanfänger

Mit Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) wird der „Hochschulpakt 2020“ für die Jahre 2015 bis 2023 vereinbart. Der Bund stelle für bundesweit insgesamt 760.000 zusätzliche Studienanfänger – davon rund 102.000 in Baden-Württemberg –, die bis zum Jahr 2020 erwartet werden, Mittel in Höhe von 14,152 Milliarden Euro zur Verfügung, davon entfielen rund 1,765 Milliarden Euro auf Baden-Württemberg, so Kretschmann und Bauer.

Ministerin Bauer wies darauf hin, dass sie bereits Anfang 2012 gegenüber dem Bund Nachverhandlungsbedarf signalisiert habe, weil der „Hochschulpakt 2020“ angesichts der enorm steigenden Studierendenzahlen in der ursprünglichen Ausgestaltung deutlich zu kurz greife und nicht ausfinanziert sei.

Förderung von Forschungsprojekten: Blockade des Bundes beendet

Genauso wichtig und begrüßenswert wie die Fortführung des Hochschulpakts sei das Ende der vom Bund gebauten Blockade bei der „Programmpauschale“, den pauschalen Zuschlägen (20 Prozent) für indirekte Projektausgaben der Hochschulen für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Forschungsprojekte. Für den Zeitraum von 2016 bis Ende 2020 fließen hierfür 2,049 Milliarden Euro vom Bund, der weiterhin 20 Prozent zahlt, während die Länder künftig einen Anteil von zwei Prozent für neue Projekte übernehmen.

Die Programmpauschalen werden derzeit alleine aus Mitteln des Bundes gezahlt, ihre Zahlung sollte Ende 2015 enden. Der Bund hatte in den Verhandlungen die Beteiligung der Länder an der Programmpauschale zuletzt zur entscheidenden Bedingung gemacht und wiederholt damit gedroht, sowohl die Fortführung der Programmpauschalen als auch den Hochschulpakt insgesamt scheitern zu lassen. „Ein solches Scheitern hätte in überproportionalem Ausmaß die forschungsstarken Hochschulen Baden-Württembergs getroffen und bestraft“, so Kretschmann.

Baden-Württemberg profitiert

Baden-Württemberg wird mit der nun gefundenen Einigung auch in Zukunft Netto-Gewinner der Programmpauschale bleiben. Allein im Jahr 2012 sind Programmpauschalen im Umfang von rund 46 Millionen Euro an die Hochschulen im Land geflossen. Dem gegenüber stehen rund 580.000 Euro in 2016 (aufwachsend auf etwa 5,36 Millionen Euro jährlich in 2020), die Baden-Württemberg für den 2-Prozent-Anteil künftig zahlen muss.

Exzellenzinitiative wird fortgesetzt

Kretschmann und Bauer begrüßten zudem die Einigung in einem weiteren Eckpfeiler der Hochschulfinanzierung, von dem Baden-Württemberg bisher als forschungsstarkes Land überdurchschnittlich profitiert habe: Bund und Länder wollen auch künftig gemeinsam die Exzellenzmittel für die Förderung exzellenter Spitzenforschung an Universitäten mindestens im selben Umfang wie bisher zur Verfügung stellen. Dafür soll es auch weiterhin wettbewerbliche und wissenschaftsgeleitete Auswahlverfahren geben.

„Was sich bewährt hat, muss fortgesetzt werden“, so Kretschmann. „Für die Universitäten ist es wichtig, dass wir bereits jetzt beschlossen haben, exzellente grundlagen- und anwendungsorientierte Spitzenforschung auch nach 2017 zu fördern. Das schafft Planungssicherheit für die Universitäten und für viele Wissenschaftler“, so Bauer. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen Exzellenzinitiative komme es nun auf den Evaluationsbericht 2016 an.

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