Ministerpräsident Kurt Beck und Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärten, dass sich die rheinland-pfälzische und die baden-württembergische Landesregierung auf ihren Kabinettssitzungen am 26. Juni 2012 auf Eckpunkte zur Reform des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk aus dem Jahr 1997 verständigt haben. Beck und Kretschmann: „Die Fusion von SDR und SWF ist gelungen. Viele Vorschriften der Anfangsphase können heute flexibleren Regelungen weichen. Gleichzeitig stellt die Digitalisierung und Konvergenz der Medien den SWR vor neue Herausforderungen. Dazu zählt auch die notwendige finanzielle Konsolidierung des Senders, um auf der Basis des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages die Zukunft des SWR erfolgreich gestalten zu können.“
„Auch die in den letzten Jahren gewachsenen, berechtigten Ansprüche an Beteiligung, Mitwirkung, Transparenz und Staatsferne erfordern neue Regeln. Die Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien, der Geschäftsleitung und bei den Beschäftigten bedarf einer neuen Anstrengung“, so Beck und Kretschmann weiter. Beide Landesregierungen haben einen bisher einzigartigen, breiten Dialog über die Reform des SWR-Staatsvertrages mit den Beteiligten in- und außerhalb des SWR begonnen. „Wir haben zugehört und viele Anregungen aufgenommen“, so die Ministerpräsidenten. Beide Landesregierungen legen nunmehr Eckpunkte und eine synoptische Darstellung ihrer gemeinsamen Schlüsse aus diesen Diskussionen vor, um eine zweite Phase der Beteiligung einzuleiten. Die baden-württembergische und die rheinland-pfälzische Landesregierung haben die Absicht, im Herbst 2012 den Entwurf eines überarbeiteten Staatsvertrages über den SWR vorzulegen.
Die Landesregierungen gehen dabei laut Ministerpräsident Beck und Ministerpräsident Kretschmann von folgenden Erwägungen aus:
1. Wir wollen einen starken, leistungsfähigen SWR in einer digitalisierten Medienwelt.
Der SWR soll den Erfordernissen der Medienkonvergenz erfolgreich begegnen können. Deshalb braucht der Sender mehr Flexibilität, seine Strukturen selbst gestalten zu können. Ihm soll ermöglicht werden, trimediale Organisationsformen zu entwickeln. Der SWR soll weiterhin eine profilierte Rolle innerhalb der ARD einnehmen können. Der Auftrag des SWR soll präzisiert und auf den Onlinebereich erweitert werden. Seine Radioprogramme sollen die „ganz Jungen“ stärker als bisher erreichen. Die Informationskompetenz des Senders soll ausgebaut werden.
2. Wir wollen die regionale Identität stärken.
Das Herzstück des SWR ist seine regionale Verwurzelung, in den beiden Ländern, ihren Regionen und Städten. Sie sollen in den Programmen des SWR eine herausragende Rolle einnehmen. Die regionale Verankerung findet auch ihren Ausdruck in den Senderstandorten in den beiden Landeshauptstädten Stuttgart und Mainz, die auch Standorte der Landessender sind, und dem dritten Standort Baden-Baden sowie den zahlreichen Studios vor Ort.
3. Wir wollen Staatsferne garantieren.
Wir wollen eine angemessene Staatsferne bei der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien sicherstellen. Dies soll der journalistischen Unabhängigkeit Rechnung tragen. Die baden-württembergische und die rheinland-pfälzische Landesregierung beabsichtigen, vor dem Hintergrund des Normenkontrollantrags der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung des ZDF-Staatsvertrages, auch den SWR-Staatsvertrag anzupassen, wo dies erforderlich erscheint. Dazu werden zu gegebener Zeit sowohl die Zusammensetzung der Gremien als auch erweiterte Inkompatibilitätsregeln zu prüfen sein.
4. Wir wollen die Mitwirkungsrechte der Gremien und der Beschäftigten ausbauen.
Die binnenplurale Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich in besonderer Weise bewährt. Sie gilt es weiter zu stärken. Deshalb wollen wir durch Verfahrensvereinfachungen die Effizienz der Gremien steigern, für eine klarere Aufgabenverteilung sorgen und ihre Rechte ausbauen. Das entspricht einem zeitgemäßen Verständnis von wirksamen Aufsichtsgremien. Wir beabsichtigen zudem, ein Redaktionsstatut einzuführen. Wir wollen die Mitbestimmung der Personalvertretung stärken.
5. Wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern realisieren.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist uns eine besondere gesellschaftliche Verpflichtung. Insbesondere in den Gremien und in der Geschäftsleitung des SWR besteht Nachholbedarf. Die Förderpläne zur Gleichstellung für die Beschäftigten müssen konsequent umgesetzt werden. Wir wollen für die Gremien eine verbindliche Quotierung bei Mehrfachbenennungen und ein Rotationsprinzip bei Einfachbenennungen einführen. In der Geschäftsleitung streben wir eine gleichberechtigte Vertretung beider Geschlechter an.