„Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung durch Werkverträge wird zur Profitmaximierung missbraucht. Die systematische Umgehung arbeits- und tarifrechtlicher Standards muss endlich unterbunden werden“, sagte der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich in Berlin.
In der bevorstehenden Bundesratssitzung bringt Baden-Württemberg deshalb gemeinsam mit anderen Bundesländern einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen (TOP 75) ein. Nach der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes im Jahr 2011 habe die Inanspruchnahme von Fremdpersonal deutlich zugenommen, so Friedrich. Viele Industrie- und Dienstleistungsunternehmen beschäftigten mehr Menschen auf der Basis von Werkverträgen als eigenes Personal oder Leiharbeiter. Werkvertragsbeschäftigte verdienen durchschnittlich 5,84 Euro in der Stunde weniger als Stammbeschäftigte. Das Lohnniveau von Werkvertragsbeschäftigten liegt damit sogar noch unter dem der Leiharbeitskräfte. Da Werkverträge nicht meldepflichtig sind, könne die Zahl der Betroffenen nur geschätzt werden. „Der tausendfache Missbrauch muss ein Ende haben und das gilt nicht nur für die fleischverarbeitende Industrie“, betonte Friedrich.
Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung
Ein wichtiges Instrument sei hierbei die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung. „Künftig müssen die Betriebsräte beim Einsatz von Fremdpersonal mitreden können“, forderte der Minister. Aus diesem Grund wolle man das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz ändern. So solle der Betriebsrat künftig auch zum Schutz der bereits im Betrieb Beschäftigten beim Einsatz von Fremdpersonal ein Mitbestimmungsrecht erhalten. Sozialministerin Katrin Altpeter ergänzte: „Unter dem Deckmantel von Werkverträgen werden systematisch arbeitsrechtliche Standards umgangen. Vor allem Menschen aus Südosteuropa sind davon betroffen.“ Die Ministerin legte jedoch großen Wert auf die Feststellung, dass sich die Bundesratsinitiative nicht generell gegen Werkverträge richtet. Werkvertragskonstruktionen hätten in bestimmten Situationen innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens durchaus ihre Berechtigung. Mit der Bundesratsinitiative, die gemeinsam mit Bremen, Niedersachsen Nordrhein-Westfalen, und Rheinland-Pfalz eingebracht wird, solle aber dem Missbrauch dieses Instruments entgegengewirkt werden.
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