Bundesrat

Bundesrat berät über Anreize für Aufstiegsfortbildungen

Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten (Bild: © dpa)

In seiner bevorstehenden Sitzung am 27. November 2015 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Aufstiegsfortbildungen.

Mit den Änderungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, TOP 21) sollen Fortbildungsmaßnahmen attraktiver werden. So sollen Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die ihren Abschluss an einer Hochschule gemacht haben, ebenfalls von beruflicher Aufstiegsförderung profitieren. Zudem ist vorgesehen, Studierenden, die ihr Studium abbrechen oder den Studiengang wechseln, die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung zu eröffnen. Ein Ziel der Änderungen ist die verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. von Fortbildung und Familie.

Fachliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter gezielt fördern

Am heutigen Donnerstag äußerte sich der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich zur Gesetzesänderung: „Hervorragend ausgebildete Fach- und Führungskräfte sind die Basis der wirtschaftlichen Stärke unseres Landes und damit ausschlaggebend für seinen Erfolg. Deshalb muss die gezielte Förderung beruflicher Weiterbildung gestärkt und weiter ausgebaut werden. Dies gilt gerade in einer sich stark verändernden Welt und in Anbetracht der rasanten Digitalisierung der Wirtschaft. Niemals zuvor waren Fort- und Weiterbildung sowie lebenslanges Lernen von derart hoher Bedeutung wie heute.“ Mit dem in diesem Jahr in Kraft getretenen baden-württembergischen Bildungszeitgesetz wird die Bedeutung auch im Land selbst deutlich.

Duales Ausbildungssystem stärken

Besonders die Folgen für die duale Ausbildung durch die Änderungen des AFBG stellte Minister Friedrich heraus: „Wir stärken das mir besonders wichtige duale Ausbildungssystem. Wir müssen jungen Menschen klar machen, dass nicht nur ein Hochschulstudium berufliche Sicherheit und Karrierechancen öffnet, sondern dass sich eine Berufsausbildung lohnt. Daher begrüße ich, dass die berufliche Förderung durch das AFBG dem der akademischen Förderung durch das BAföG stärker angeglichen werden soll.“

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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