„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung den von Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen gemeinsam eingebrachten und im September vom Bundesrat beschlossenen Gesetzesantrag aufgegriffen hat. Der Entwurf für ein ,Gesetz über Maßnahme im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen‘ ist die logische Fortsetzung unserer Initiative“, sagte der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich am Donnerstag in Berlin.
Mit diesem Gesetz verbessere man die Voraussetzungen zur Flüchtlingsunterbringung im Bereich des Bauplanungsrechts deutlich. „Entscheidend für die Situation der Flüchtlinge ist nun ist ein rasches Inkrafttreten des Gesetzes“, betonte Minister Friedrich.
So sind künftig nicht nur die Belange von Flüchtlingen und Asylbegehrenden im Rahmen der Bauleitplanung stärker zu berücksichtigen, sondern es können – zeitlich befristet bis Ende 2019 – auch Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende unter bestimmten Voraussetzungen in Gewerbegebieten zugelassen werden. Zudem können in sogenannten „Außenbereichsinseln im Siedlungszusammenhang“ in „geeigneten Siedlungsrandlagen“ sowie im „unbeplanten Innenbereich“ entsprechende Vorhaben zugelassen werden. Im Baurecht hatte die Flüchtlingsunterbringung bislang keine Priorität als Gemeinwohlaufgabe.
Minister Friedrich betonte in diesem Zusammenhang, dass es oberstes Ziel bleibe, die Unterbringung vorrangig in durch das Wohnen geprägten Gebieten zu ermöglichen. Die Willkommenskultur gründe auf Respekt, Anerkennung und Integration der hier aufzunehmenden Menschen. „Es muss vor dem Hintergrund der aktuellen Situation jedoch auch in Gewerbegebieten und gemischten Gebieten an geeigneter Stelle möglich sein, schnell menschenwürdige und sichere Gebäude zu bauen oder bestehende Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden umzubauen“, so Friedrich. Die vorgesehenen Änderungen des Baugesetzbuchs schaffen dafür die Voraussetzungen.
Nach Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden in diesem Jahr wahrscheinlich mindestens 200.000 Flüchtlinge in die Bundesrepublik kommen. Die Nutzung von Flächen innerhalb der Ballungszentren für Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt vor dem Hintergrund fehlender Wohnungen in den Ballungsräumen ein großes Problem dar. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheiterte bislang vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Aus diesem Grund war die Initiative zur Änderung des Bauplanungsrechts ein dringend notwendiger Schritt.
Friedrich, der auch Europaminister des Landes Baden-Württemberg sowie Vorsitzendes des EU-Ausschusses des Bundesrats ist, fordert zudem von der Bundesregierung sowie der neuen EU-Kommission weitere Vorschläge, um die Aufnahme und die Unterbringung von Flüchtlingen europaweit zu verbessern.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund