Regionale Schulentwicklung

Vielfältige Schullandschaft sichern

Jahr für Jahr gibt es weniger Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg. Das stellt unsere Schullandschaft gerade im ländlichen Raum vor große Herausforderungen. Darauf reagiert die Landesregierung nun mit der regionalen Schulentwicklung. Die regionale Schulentwicklung sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler überall im Land wohnortnah den gewünschten Schulabschluss machen können.

Im Land gibt es immer weniger Schülerinnen und Schüler. Und dieser Trend hält in den nächsten Jahren an. Dazu kommt ein verändertes Schulwahlverhalten: Ein immer kleinerer Teil der Schülerinnen und Schüler geht auf eine Hauptschule oder eine Werkrealschule. Wechselten 2001 noch 40.000 Schüler von der Grund- auf eine Haupt- oder Werkrealschule, waren es 2013 gerade mal noch 15.000 Schüler. Vor wenigen Jahren gab es noch 1.200 öffentliche Haupt- und Werkrealschulen im Land. Im vergangen Schuljahr waren es nur noch 862, und weitere Standorte sind von der Schließung bedroht. Es braucht aber Schulstandorte mit langfristiger stabiler Zweizügigkeit. Die hohe Qualität sowohl bei den Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler als auch bei der Fachlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer muss erhalten bleiben. Daher muss die Schullandschaft im Land fit für die Zukunft gemacht werden. Mit der regionalen Schulentwicklung geht die Landesregierung die Aufgabe an, die Schulen im Land planvoll an den starken Schülerrückgang anzupassen.

Die regionale Schulentwicklung bietet den Kommunen die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Nachbarn die zukünftige Schullandschaft in ihrer Region langfristig zu gestalten. Ziel der regionalen Schulentwicklung ist es, ein Zwei-Säulen-Modell zu etablieren. Dieses besteht einerseits aus dem Gymnasium und andererseits aus einem integrativen Bildungsweg, der sich aus den auf der Grundschule aufbauenden Schulen entwickeln soll. Die Gemeinschaftsschule steht für diese zweite Säule. Zentral ist dabei individuelles Lernen und individuelle Förderung, um den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler von ihrer Herkunft zu entkoppeln, betont Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Video-Interview.

Für Grundschulen gilt weiter „Kurze Beine – kurze Wege“

Die regionale Schulentwicklung bezieht alle weiterführenden Schularten mit ein, also Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien, nicht aber die Grundschulen. Für die Grundschulen gilt weiter der Grundsatz: „Kurze Beine – kurze Wege“.

Um eine langfristige Stabilität der Schulstandorte zu gewähren, führt die Landesregierung mit der regionalen Schulentwicklung Mindestschülerzahlen ein. Denn pädagogische Qualität setzt eine Mindestgröße der Schulen voraus. Nur eine bestimmte Schulgröße gewährleistet, angesichts der wachsenden Vielfalt die individuelle Förderung stärker im Unterricht zu verankern. Zudem bietet es bessere Möglichkeiten ein ausdifferenziertes Schulprofil zu entwickeln und kurzfristigen Unterrichtsausfall durch flexiblere Planung zu vermeiden.

Gemeinsam vor Ort mit allen Beteiligten entwickeln

Der Schulentwicklungsprozess startet in der Regel dann, wenn ein öffentlicher Schulträger ihn beantragt. In den Prozess werden in einem Dialog- und Beteiligungsverfahren „alle wichtigen Akteure einbezogen. Natürlich die Schulträger, die Kreise, die Wirtschaft und freie Schulen“, versichert Ministerpräsident Kretschmann im Video-Interview. Dabei sollen die notwendigen Schritte möglichst in Übereinstimmung aller Beteiligten gegangen werden.

Nachdem das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur regionalen Schulentwicklung auf den Weg gebracht hat, geht der Entwurf nun in die Anhörung. Bevor das Gesetz im Frühjahr 2014 im Landtag verabschiedet werden soll, haben nun Kommunen, Verbände und Organisationen die Möglichkeit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Bilderstrecke: Regionale Schulentwicklung – darum geht’s

Pressemitteilung: Gesetzentwurf zur regionalen Schulentwicklung zur Anhörung freigegeben

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