3 Fragen an...

Peter Friedrich zum Stand der Verhandlungen bei den Finanzbeziehungen

Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten (Bild: © dpa)

Drei Fragen an Bundesratsminister Peter Friedrich zum Stand der Verhandlungen bei den Finanzbeziehungen von Bund und Ländern und zu der Veranstaltung in der Landesvertretung dazu.
 
Bund und Länder verhandeln derzeit über die Neugestaltung der Finanzbeziehungen. Was sind hier die Hauptanliegen der Landesregierung?

Zentrale Aufgabe der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss aus unserer Sicht die Sicherstellung einer dauerhaften und angemessenen Finanzausstattung von Ländern und Kommunen zur Erfüllung der anstehenden Zukunftsausgaben sein (Bildung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Infrastruktur, Soziales und Energiewende).  Dafür muss der Bund den Ländern mindestens 50 Prozent der frei werdenden Mittel des Soli zur Verfügung stellen.

BW setzt sich für  einen fairen, solidarischen und auch in Zukunft leistungsfähigen Finanzausgleich ein. Der aktuelle Finanzausgleich hat zu übermäßigen finanziellen Belastungen Baden-Württembergs geführt. Wir streben eine finanzielle Entlastung des Landes an.
 
Was können wir bei der Reform der Finanzbeziehungen von der Schweiz lernen?

Die Schweiz hat erst 2008 selbst nach umfangreichen Vorarbeiten eine umfassende Reform ihres Finanzausgleichs vorgenommen. Es ist dabei eine gute Balance zwischen Solidarität zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bei gleichzeitiger Stärkung der Eigenverantwortung der einzelnen Kantone gelungen. Die Schweiz zeigt sehr erfolgreich, wie der Wettbewerb im Steuerbereich zwischen den Kantonen gerade nicht zu einem „ruinösen Standortwettbewerb“ geführt hat. Das Gegenteil ist der Fall: Die Kantone werden durch einen größeren Wettbewerb insbesondere im Steuerbereich gezwungen, verantwortungsvoller mit ihren Mitteln umzugehen. Andernfalls verlieren sie Steuersubstrat. Die Kantone haben sich durch ein Mehr an Steuerautonomie auch zu „Laboratorien“ im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Steuerwesens entwickelt. Was sich in einem Kanton bewährt oder nicht bewährt hat, kann auf den Bund oder auf andere Kantone übertragen oder eben auch verhindert werden.

Diese Balance an Solidarität und Eigenverantwortung sollte auch Ziel der Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Deutschland für die Zeit ab 2020 sein.
 
Wie ist der Stand im aktuellen Verhandlungsprozess?
 
Die Besprechung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Potsdam am 27. November 2014 hat einmal mehr deutlich gemacht, dass bis zu einer endgültigen Lösung noch ein „gutes Stück Weges“ vor uns liegt. Ich bin dennoch sicher, dass es gelingt, spätestens bis zur Mitte der aktuellen Legislaturperiode im Bund ein substantielles Verhandlungsergebnis dann auch unter Einbeziehung des Bundestages vorlegen zu können. Ein Konsens dürfte nur möglich sein, wenn kein Land „verliert“. Bislang sind sich die Länder nur einig, dass das Aufkommen aus dem Solidarzuschlag auch nach dem Jahr 2019 zur Finanzierung wichtiger Aufgaben für Bund, Länder und Kommunen gesichert werden muss. Das ist in Zeiten der Schuldenbremse auch notwendig.

Große Unterschiede bestehen aber in der Frage, auf welchem Weg dies geschehen soll. Der jüngste Vorschlag zur Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommens- und Körperschaftssteuer kann ohne zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden und gleichzeitig den Ländern die notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der anstehenden Zukunftsaufgaben sichern.