Rede

Bundesratsminister Friedrich zur Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

ich gebe diese Rede im Namen von Ministerpräsidenten Kretschmann, der erkrankt ist, zu Protokoll.

 

Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben einen Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung der Optionspflicht eingebracht. Aus guten Gründen.

 

Wir sind zur Sicherung unserer Fachkräfteversorgung auf Einwanderung angewiesen. Deshalb sollten wir um jede Person kämpfen, die zu uns kommen oder bei uns in Deutschland bleiben will. Deshalb treten wir für eine Stärkung der Willkommenskultur ein. Die vollständige Abschaffung der Optionspflicht ist hierfür ein wichtiger Beitrag.

 

Wir wollen nicht mehr, sondern weniger Bürokratie. Der Vorschlag der Bundesregierung, will die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft an die Bedingung knüpfen, dass die betreffende Person bei uns in Deutschland geboren und aufgewachsen sein muss. Dies muss von der Person nachgewiesen und vom Staat in jedem einzelnen Fall geprüft werden. Im Ergebnis bedeutet dieses Verfahren einen großen unnötigen bürokratischen Aufwand

 

Unser Gesetzentwurf ist ein kluger, der in die Zukunft weist, die Willkommenskultur stärkt und Bürokratie abbaut.

 

Soweit die inhaltlichen Gründe, warum wir als Baden-Württemberg gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz einen eigenen Vorschlag machen.

 

Das ist der erste Grund, warum ich heute hier spreche. Der zweite treibt mich ehrlich gesagt noch mehr um.

 

Bei mancher Äußerung aus den Reihen der Union in den letzten Wochen, habe ich mich schon gewundert. Um ehrlich zu sein: ich bin entsetzt über das Verfassungsverständnis so manch eines Bundespolitikers.

 

Da wollen Einzelne doch allen Ernstes, Initiativen der Länder im Bundesrat unterbinden, wenn diese nicht dem entsprechen, was Union und SPD auf Bundesebene im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

 

Das steht in krassem Widerspruch zu unserer Verfassung. Wir sind ein föderaler Staat mit eigenständigen Ländern. Die Länder konstituieren den Bund und nicht anders herum. Die Verfassung sieht daher zu Recht vor, dass die Länder an der Gesetzgebung mitwirken und ihre Interessen im Bundesrat einbringen. Unsere Verfassung konstituiert Institutionen und Prozesse, die einen Interessensausgleich zwischen den einzelnen Ländern und dem Bund ermöglichen sollen.

Und dies aus guten Gründen: Im Fall der Optionspflicht sind wir es schließlich, die Länder, die, die die entsprechenden Regeln verwaltungstechnisch umsetzen müssen.

 

Daher sage ich ganz klar: Auch wenn die Große Koalition im Bund eine satte Mehrheit hat, den

Föderalismus kann sie nicht in den Urlaub schicken.

 

Ich kann nur dazu auffordern, unsere Verfassung zu achten und die Eigenständigkeit der Länder zu respektieren.

 

Unser Verfassungsrecht, Initiativen in den Bundesrat einzubringen, werden wir uns auch durch eine Große Koalition nicht nehmen lassen. Nicht heute und auch nicht in der Zukunft.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund
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