Inklusion

Gemeinsam unbehindert lernen

Ab dem kommenden Schuljahr können Kinder mit und ohne Behinderung in Baden-Württemberg gemeinsam zur Schule gehen und zusammen unterrichtet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Wie die Inklusion an unseren Schulen konkret aussehen wird, erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Video-Interview.

„Der Gesetzentwurf hebt die Sonderschulpflicht auf“, macht Kretschmann deutlich. Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten dadurch ein echtes Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine Regelschule besuchen soll.

Individuelle Förderung statt Frontalunterricht

Damit der gemeinsame Unterricht gelingt, bekommen alle Lehrerinnen und Lehrer in Zukunft eine sonderpädagogische Ausbildung, so der Ministerpräsident. Außerdem wird in der schulischen Praxis der Tandem-Unterricht eine wichtige Rolle spielen. Hier ist neben dem Fachlehrer noch ein Sonderpädagoge im Klassenraum. „So ist gewährleistet, dass alle Kinder gut vorankommen“, betont Kretschmann. Es gehe also nicht um klassischen Frontalunterricht, sondern um individuelle Förderung – wenn nötig auch mit mehreren Lehrern.

Zusätzliche Lehrkräfte für inklusiven Unterricht

Für die Inklusion stelle das Land hunderte zusätzliche Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ein, macht der Ministerpräsident deutlich. Bis zum Schuljahr 2022/2023 geht das Kultusministerium von insgesamt 1.353 zusätzlichen Lehrerstellen aus.

Jedes Kind mit Behinderung soll in Zukunft wohnortnah eine Regelschule besuchen können. Inklusion werde es allerdings nicht an jeder einzelnen Schule geben, so Kretschmann. „Das ist ein großes Fernziel.“ Der Grund dafür ist einfach: Die Qualität des inklusiven Angebots muss stimmen. Einem Kind mit Behinderung wäre nicht geholfen, wenn es auf eine bestimmte Regelschule ginge, ohne dass dort die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind.

„Niemand muss Angst haben“

Für Kretschmann ist der gemeinsame Unterricht ein wichtiger Schritt zu einer Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben, lernen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Außerdem sei die Inklusion ein Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention.

Der Ministerpräsident betont, dass Eltern von Kindern ohne Behinderung nicht befürchten müssten, ihr Kind komme durch die Inklusion zu kurz. Es gehe darum, dass „Kinder mit und ohne Behinderung voneinander lernen und nicht, dass jemand in seinem Lernerfolg behindert wird. Davor muss niemand Angst haben.“

Sonderschulen werden nicht abgeschafft

Das Land wird die Sonderschulpflicht abschaffen, nicht aber die Sonderschulen. Denn ein großer Teil der Eltern, wolle ihre Kinder weiter auf Sondereinrichtungen schicken, sagt Kretschmann. „Wir brauchen sie aber auch als Kompetenzzentren.“ So sollen sich die Sonderschulen zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterentwickeln, deren Kompetenz auch für die Inklusion genutzt wird.

Pressemitteilung

Interview mit Kultusminister Stoch zur Inklusion