Energiewende

Bund muss sich an EEG-Kompromiss halten

Fortschritte bei Windkraft, Biomasse und dem Eigenverbrauch von Strom: Die Länder haben beim Treffen mit dem Bund wichtige Verbesserungen zur EEG-Reform durchgesetzt. Das machte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Regierungsinformation im Landtag deutlich. Das Ergebnis sei ein „vertretbarer Kompromiss“. Allerdings müsse die Bundesregierung ihre Zusagen nun auch wirklich einhalten.

Der Kompromiss ermögliche, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weitergehe, betonte Kretschmann. Mit dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hingegen „wäre die Energiewende gerade auch in Baden-Württemberg massiv gebremst worden.“ Zudem werden die Kosten der EEG-Zulage bis 2017 stabilisiert. „Das ist ein wichtiges Signal für alle Stromkonsumenten, für private Verbraucherinnen und Verbraucher genauso wie für den Mittelstand“, so der Ministerpräsident.

Dies sei nur möglich geworden, weil die Länder gegenüber dem Bund zentrale Forderungen durchgesetzt hätten. „Natürlich haben wir nicht alles möglich gemacht, was wir wollten. Aber das liegt nun einmal in der Natur eines Kompromisses“, so Kretschmann.

Mehr Förderung für Windkraft

Besonders wichtig für Baden-Württemberg seien die Verbesserungen bei der Windkraft an Land. Der Südwesten habe hier wegen der Blockade der Vorgängerregierungen hohen Nachholbedarf, machte der Ministerpräsident deutlich. Das sogenannte Repowering, also der Ersatz von alten durch neue, leistungsstärkere Windkraftanlagen, werde nun nicht vollständig auf das Förderkontingent angerechnet. Damit blieben für den Bau neuer Windräder mehr Fördermittel übrig. So könne der Windkraftausbau im Südwesten vorangetrieben werden. Kretschmann: „Dem Einsatz von Umweltminister Untersteller ist es zu verdanken, dass die EEG-Novelle nicht zum Todesstoß für den Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg wird.“

Der Ministerpräsident lobte auch die Verbesserungen bei der Förderung von Bioenergie: „Entscheidend ist bei der Biomasse, dass nur noch Anlagen gefördert werden, die weitgehend Reststoffe verwerten. Damit haben wir verhindert, dass flächendeckend monokulturell Pflanzen zur Energieerzeugung angebaut werden und es zur ‚Vermaisung‘ kommt.“

Bundesregierung muss Zusagen einhalten

Fortschritte habe die Landesregierung bei den Verhandlungen von Bund und Ländern auch bei der Behandlung der Eigenstromerzeugung erzielt. Demnach soll sich die Höhe der Umlage, die Unternehmen für selbst erzeugten und genutzten Strom bezahlen müssen, von der Art der Energieerzeugung abhängen: „Stammt der Strom aus Anlagen, die besonders umweltschonend sind, also aus erneuerbaren Energien oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, muss weniger Umlage gezahlt werden als für Strom, der konventionell mit fossilen Brennstoffen hergestellt wird“, so Kretschmann.

Der Bund müsse sich nun aber auch an den vereinbarten Kompromiss halten. Kretschmann: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihre Zusage einhält.“ Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf sehe nämlich für Industriebetriebe wieder Sonderregelungen vor, die zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen und der Privathaushalte gingen. Außerdem müsse die Umlage für Eigenstrom aus erneuerbaren Energien deutlich reduziert werden. „Wir hatten hier mit der Bundesregierung eine klare Differenzierung vereinbart. Die nun von der Bundesregierung vorgesehene Beteiligung von 50 Prozent benachteiligt Handwerk, Handel und Gewerbe massiv gegenüber der Industrie. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel“, betonte der Ministerpräsident.

Landesregierung macht sich für weitere Verbesserungen stark

Die Landesregierung werde sich weiter für Verbesserungen an der EEG-Reform einsetzen, kündigte Kretschmann an. Baden-Württemberg behalte sich vor, im Bundesrat Änderungen am neuen EEG-Gesetz zu fordern. Eine Deckelung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 45 Prozent im Jahr 2025 lehnte Kretschmann ab: „Wir trauen den Erneuerbaren mehr zu. Ein künstliches Einbremsen der Erneuerbaren ist weder für die Energiewende noch wirtschaftlich sinnvoll.“

Auch bei den vorgesehenen Regelungen zur Photovoltaik seien Änderungen notwendig, so der Ministerpräsident. Sonst drohe das deutsche Know-how in diesem Bereich just in dem Moment zu verkümmern, in dem die Zukunft der Photovoltaik wieder beginne.

Und auch bei der sogenannten Stichtagsregel sieht Kretschmann Korrekturbedarf. Die Regel sieht vor, dass nur solche Windkraftanlagen die bisherigen, höheren Fördersätze bekommen, die bis zum Stichtag am 22. Januar 2014 genehmigt waren. Die Frist sei zu früh gewählt, sagte Kretschmann: „Sie bestraft diejenigen, die bei Investitionen in Erneuerbare Energien mit langem Planungsvorlauf auf fortbestehende Rahmenbedingungen vertraut haben.“

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