Baden-Württemberg soll bis 2040 klimaneutral sein. Dafür hat die Landesregierung eine Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien eingerichtet.
Baden-Württemberg hat sich in seinem Klimaschutzgesetz zum Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Es bleiben also nur noch wenige Jahre Zeit, um dieses Ziel zu erreichen. Daher ist es zwingend notwendig, den Ausbau der erneuerbaren Energien radikal zu beschleunigen.
Wie wichtig eine radikale Forcierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist, macht aktuell der Ukraine-Krieg deutlich: Deutschland muss bei der Energieversorgung schnell unabhängiger vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe werden. Dies geht nur mit erneuerbaren Energien.
Karte: Erneuerbare Energie in Baden-Württemberg nach Stadt- und Landkreisen
Wir haben eine Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien eingerichtet, um den Ausbau der erneuerbaren Energien und vor allem der Windkraft im Land massiv zu beschleunigen sowie planerische und bürokratische Hürden abzubauen.
Was haben wir bereits erreicht?
Genehmigungen: Teildigitalisierung der Genehmigungsverfahren
Das ganze Genehmigungsverfahren von der Antragstellung über die Beteiligung bis zur Genehmigung soll digitalisiert werden. Das beschleunigt die Verfahren, etwa weil die Unterlagen schnell für alle einsehbar sind und weiterverteilt werden können. Dazu soll eine neue digitale Plattform eingerichtet werden.
Solarenergie: Solarparks können auf Deponien im vormaligen Wald entstehen
Wir wollen die Pflicht zur Wiederaufforstung von Deponien im Wald flexbibilisieren. So ist dann auch eine Nutzung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen möglich.
Bislang müssen Deponien, die im Wald errichtet wurden am Ende der Nutzungszeit wieder mit Wald aufgeforstet werden. Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Deponien wird dann als anschließende, zeitlich begrenzte Nutzung anerkannt. Die Wiederaufforstungspflicht soll damit erst greifen, wenn auch die Photovoltaik-Anlagen ausgedient haben.
Artenschutz: Fachkonzept zur Stärkung der artenschutzrechtlichen Ausnahme
Die Landesfläche teilt sich in Flächen, die für bestimmte Arten besonders wichtig sind und Flächen, die für Windkraft genutzt werden können. In den Artenschutzflächen werden wir spezielle Artenhilfsprogramme umsetzen. Das vereinfacht es dann in den Flächen für die Windkraft Ausnahmen vom Tötungsverbot zu erlauben.
Im Bundesnaturschutzgesetz ist es ausdrücklich vorgesehen, dass einzelne Tiere von geschützten Arten in bestimmten Ausnahmefällen getötet werden dürfen auch wenn das normalerweise wegen des Schutzstatus verboten wäre.
Planung: Wo kann sofort gebaut werden?
Wir haben eine Planhinweiskarte mit Flächen erstellt, auf denen aus planerischer Sicht der Bau von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen sofort möglich ist. Als Ergänzung zur Planungsoffensive nennt die Planhinweiskarte den Projektierern gleich zu Beginn Flächen, wo der Bau von erneuerbaren Energie-Anlagen sofort möglich ist. Die Regionalverbände veröffentlichen diese Flächen in der Planhinweiskarte.
Rechtlicher Rahmen: Infrastruktursenat am Verwaltungsgerichtshof
Durch den Wegfall des Widerspruchverfahrens kann in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen künftig unmittelbar Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erhoben werden. Dadurch kann es mehr Klageverfahren geben. Deshalb werden wir den Verwaltungsgerichtshof personell stärken und einen Infrastruktursenat am Verwaltungsgerichtshof einrichten. Durch die zusätzlichen Richterinnen und Richter sowie die Spezialisierung werden die Verfahren effizienter und schneller.
Verfahren: Leitfaden für den Bau von Energieanlagen
Wir führen einen Verfahrensleitfaden zur Straffung der Genehmigungsverfahren und Optimierung der Organisation der Genehmigungsbehörden ein. In dem Leitfaden wird für alle Behörden und allen am Bau von Energieanlagen Beteiligten einfach beschreiben und dargestellt, wie die Verfahren ablaufen. Das sorgt für Transparenz und Klarheit und erleichtert auch die Kontrolle.

Solarenergie: Mehr Leistung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Wir erhöhen die Zuschlagsgrenzen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Freiflächenöffnungsverordnung von 100 auf 500 Megawatt im Jahr.
Die Freiflächenöffnungsverordnung ermöglicht Projektierern, sich an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ zu beteiligen. Auf diesen Gebieten sind die Böden für Landwirtschaft nicht gut geeignet, so dass sie nur schwache Erträge bringen. Nur auf diesen Flächen ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik gestattet.
Bisher gab es eine Begrenzung, so dass jedes Jahr nur Anlagen bis zu einer Grenze von 100 Megawatt errichtet werden durften. Mit der Änderung der Verordnung wird die landesspezifische Zuschlagsgrenze nun auf 500 Megawatt jährlich angehoben. Damit kann fünf Mal mehr Freiflächenphotovoltaik auf benachteiligten Gebieten im Jahr entstehen als bisher.
Verfahren: Widerspruchsverfahren in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen abgeschafft
Innerhalb eines Monats kann jeder Betroffene gegen einen Verwaltungsakt schriftlich oder mündlich Widerspruch einlegen. Gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage ist dies nun nicht mehr möglich. Der Klageweg kann aber weiterhin beschritten werden.
Die Abschaffung beschleunigt die Verfahren im Durchschnitt um bis zu einem Jahr und hat keinen Nachteil. Da mit der Planung von Windenergieanlagen regelmäßig eine ausführliche Bürgerbeteiligung einhergeht, sind auch ohne Widerspruchsverfahren bereits alle Argumente bekannt, so dass von den Widerspruchsverfahren regelmäßig kein Erkenntnisgewinn oder eine Verbesserung der Entscheidung ausgeht.
Verfahren: Einfachere Vergabeverfahren für Pachtflächen im Staatswald
Wir haben die Vergabeverfahren für Pachtflächen zur Windenergienutzung im Staatswald vereinfacht. Für einfachere Vergaben hat das Land Fallkonstellationen festgelegt, so dass Verfahren nach einem bestimmten Muster ablaufen können.
Planung: Planungen zum 2-Prozent-Ziel haben begonnen
Die regionale Planungsoffensive zur Festlegung der zwei Prozent Landesflächen für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik ist gestartet. Mit seinem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Freiflächenphotovoltaik auszuweisen.
Damit dies umgesetzt wird, müssen alle Regionalpläne geändert werden. Bisher sind dort zu wenig Flächen für diesen Zweck vorgesehen. Die Regionalverbände gehen hier gemeinsam vor und wollen die geänderten Pläne 2025 beschließen.
Stabsstellen: Chefsache in den Regierungspräsidien
Bei den Leitungen der Regierungspräsidien wurden die „Stabsstellen Energiewende, Windenergie, Klimaschutz“ (StEWK) zur Begleitung, Unterstützung, Steuerung und Benchmarking der Genehmigungsbehörden und zuarbeitenden Fachbehörden bei der Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen eingerichtet.
Die Regierungspräsidien haben die Teams zur Beschleunigung der Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in den Landkreisen eingerichtet. Sie sitzen organisatorisch auf der Ebene der Hausspitzen. Dadurch wird die Beschleunigung der Verfahren dort zur Chefsache. Die Stabstellen sind kompetente Ansprechpartner, sie versuchen Lösungen zu finden, machen gute Praxisbeispiele bekannt und überwachen und verbessern die Verfahren. Wenn einzelne Genehmigungsverfahren zu lange dauern, sollen die Stabstellen einschreiten.
Regierungspräsidium Freiburg: Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz
Regierungspräsidium Karlsruhe: Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz
Regierungspräsidium Stuttgart: Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz
Regierungspräsidium Tübingen: Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz
Staatswald: Zweite Ausschreibung für Windkraft im Staatswald
In einer zweiten Ausschreibung haben wir etwa weitere 900 Hektar Flächen im Staatswald zum Bau von bis zu 40 Windenergieanlagen ausgeschrieben, auf die sich Projektierer bis 31. März 2022 bewerben konnten.
In einer ersten Ausschreibung haben wir im Oktober 2021 bereits etwa 1.900 Hektar Flächen im Staatswald ausgeschrieben.
Weitere Flächen schrieben wir nicht mehr in Tranchen aus, sondern fortlaufend.
Planung: Online-Karte landwirtschaftlicher Flächen
Wir stellen die kartografische Darstellung der Wertigkeit landwirtschaftlicher Flächen sogenannte Flurbilanzen beziehungsweise Flurbilanzdaten für Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Verfügung.
Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen nicht auf Flächen errichtet werden, die für die Landwirtschaft besonders geeignet sind. Damit Projektierer und Planer in Zukunft schneller und einfacher feststellen können, wo diese Flächen sind, werden sie nun digital und kostenlos bereitgestellt.
Staatswald: Festlegung möglicher Flächen im Staatswald
Wir haben die Potentialflächen für Windenergienutzung im Staatswald definiert und vorgelegt. Im Staatswald gibt es 63.755 Hektar Flächen, wo der Wind stark genug weht und die sich für Windkraft lohnt.
Die landeseigene ForstBW untersucht für diese Potentialflächen nun Zug um Zug, ob die kommunalen Flächenplanungen dazu passen. Die Flächen schreiben wir dann nach und nach für die Projektierung aus.
Bund: Land fordert Öffnung der Landschaftsschutzgebiete
In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker gefordert, die Landschaftsschutzgebiete für Erneuerbare-Energien-Anlagen zu öffnen. Dies geht nur über eine Änderung Bundesnaturschutzgesetz.
Landschaftsschutzgebiete verhindern auf vielen Flächen in Baden-Württemberg den Bau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes lassen sich die Landschaftsschutzgebiete für diese Anlagen öffnen.
In dem am 4. April 2022 vorgestellten Eckpunktepapier des Bundesumweltministerium und des Bundeswirtschaftsministerium zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land ist die Öffnung der Landschaftsschutzgebiete für Windenergieanlagen so lange, bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, enthalten.
Staatswald: Erste Ausschreibung von Pachtflächen zur Wind-energienutzung im Staatswald
In einer ersten Ausschreibung schreibt das Land etwa 1.900 Hektar Flächen im Staatswald aus, auf die sich Projektierer bis zum 8. Dezember 2021 bewerben können. Die Flächen reichen für den Bau von bis zu 90 Windenergieanlagen. Die Zuschläge wurden am 23. März 2022 erteilt.
Auftakt: Gründung der Task Force
Der Ministerrat beschließt die Task Force einzurichten und legt die Ausgestaltung eines ersten Arbeitsprogramms fest.
Staatswald: Vermarktungsoffensive Windkraft im Staatswald beschlossen
Im Zuge einer Vermarktungsoffensive sollen Flächen im Staatswald für den Windkraftausbau identifiziert und bereitgestellt werden. Mit der Ausschreibung der zweiten Flächentranche für Angebotsverfahren schafft das Land die Voraussetzungen für bis zu 40 Windenergieanlagen an sechs Standorten im Staatswald.
Zwischenzeitlich hat das Land zwei Tranchen mit etwa 2.800 Hektar ausgeschrieben. Auf der Fläche ist Platz für bis zu 130 Windkraftanlagen. Mittlerweile schreibt das Land die Flächen nicht mehr in Tranchen, sondern fortlaufend aus.
Bundesgesetzgebung hat den Ausbau im Süden nach 2017 nahezu gestoppt
Baden-Württemberg unter der ersten von Minsterpräsident Winfried-Kretschmann geführten Landesregierung im Jahr 2012 die Weichen für einen schnellen Ausbau der Windkraft gestellt. Dafür hat die Landesregierung das Landesplanungsgesetz angepasst. War die Landesplanungsgesetz zuvor eher ein Windkraftverhinderungsgesetz, ist nach der Anpassung der Knoten geplatzt und der Windkraftausbau in Baden-Württemberg hat richtig Fahrt aufgenommen. Von 2013 bis 2018 sind 350 neue Anlagen entstanden. Die installierte Leistung hat sich in diesem Zeitraum von 534 auf 1.550 Megawatt nahezu verdreifacht.
Nach einer Anpassung der Ausschreibungsregelungen durch den Bund im Jahr 2017 brach der Ausbau in Baden-Württemberg dann ein. Durch die neuen Regelungen des Bundes kam der Süden Deutschlands bei neuen Anlagen ins Hintertreffen. Trotz zahlreicher Interventionen Baden-Württembergs beim Bund, beharrte der Bund auf der für den Süden nachteiligen Regelung. Die neue Bundesregierung stellte und stellt jetzt weiterhin die Weichen, damit der Windkraftausbau auch im Süden wieder neuen Schwung bekommt.
Aber auch wir müssen noch unsere Hausaufgaben machen. In den vergangenen Jahren sind die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Erneuerbare-Energien-Anlagen, insbesondere von Windenergieanlagen, aber immer langwieriger geworden. Zwischen der Entscheidung des Projektierers, eine Anlage an einem konkreten Standort errichten zu wollen, und der Fertigstellung der Anlage, vergehen zwischenzeitlich bis zu sieben Jahre und damit viel zu viel Zeit.
Planungs- und Genehmigungszeiten halbieren
Vor diesem Hintergrund haben die Regierungspartner im Koalitionsvertrag vereinbart, eine „Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien“ einzurichten.
Der Ministerrat hat Ende Oktober 2021 beschlossen, die Task Force unter der Leitung von Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann einzurichten und ihr ein umfangreiches erstes Arbeitsprogramm gegeben. Externe Sachverständige beraten und unterstützen die Task Force bei dieser ambitionierten Aufgabe.
Die Task Force soll die aktuellen Planungs- und Genehmigungszeiten mindestens halbieren. Sie soll dabei vorrangig Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie im Land umsetzen. Sie soll aber auch die Photovoltaik, Bioenergie, Wasserkraft und die tiefe Geothermie in den Blick nehmen.
Karte: Erneuerbare Energie in Baden-Württemberg nach Stadt- und Landkreisen
Fragen und Antworten rund um die Task Force und die Energiewende
Der Ausbau der Windkraft und anderer erneuerbaren Energien im Land ist ein komplexes Thema. Hier spielen viele Faktoren mit rein und nicht immer liegt die Entscheidungs- oder Gesetzeshoheit beim Land. Viele Dinge sind auf Bundesebene oder gar europäischer Ebene geregelt.
In unserem FAQ versuchen wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Energiewende und die Task Force zu beantworten. Wir erweitern das FAQ laufend. Es lohnt sich also hier öfters mal vorbei zu schauen.