Beflaggung

Trauerbeflaggung am 23. November 2015

Fahnen von Europa, Deutschland und Baden-Württemberg mit Trauerflor

Für den am 10. November 2015 verstorbenen Bundeskanzler a. D. Helmut Schmidt hat Bundespräsident Gauck einen (Trauer-)Staatsakt angeordnet. Die Trauerfeierlichkeiten werden am 23. November in Hamburg stattfinden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat für diesen Tag auch für die Dienstgebäude des Landes Trauerbeflaggung angeordnet.

Das Bundesministerium des Innern hat für den 23. November für die obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereich sowie für die Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundes unterstehen, die Trauerbeflaggung der Dienstgebäude angeordnet.

Der Herr Ministerpräsident hat entschieden, Trauerbeflaggung - wie für die obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereich - auch für die Dienstgebäude des Landes gem. der Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Beflaggung der Dienstgebäude i.d.F. vom 23. August 2011 - Az.: I / Prot. 0224.1, GABl. Nr. 9 vom 26. Oktober 2011, S. 526 für Montag, 23. November 2015 anzuordnen.

Den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

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