Rundfunk

Novellierter SWR-Staatsvertrag ist in Kraft getreten

Moderatorin im Sendestudio von SWR 1 in Stuttgart (Bild: © dpa).

Der novellierte SWR-Staatsvertrag ist nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden zwischen den Staatsvertragsländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 30. Juni 2015 in Kraft getreten. Mit der Staatsvertragsnovelle setzten die Staatsvertragsländer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Zusammensetzung von Rundfunkgremien im SWR-Staatsvertrag um.

Das neue Regelwerk gilt damit bereits für die am 10. Juli 2015 vorgesehene Neukonstituierung der SWR-Gremien für die nächste fünfjährige Amtsperiode von 2015 bis 2020.

„Mit unserer letzten, zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen grundlegenden Reform des SWR-Staatsvertrags haben wir bereits viele der später vom Bundesverfassungsgericht konkretisierten Anforderungen an die Ausgestaltung der Gremienzusammensetzung erfüllt. Wir waren dadurch in der Lage, die weiteren, eher geringfügigen Anpassungen des SWR-Staatsvertrags sehr schnell auf den Weg zu bringen. Es freut mich daher sehr, dass es uns dadurch gelungen ist, dass sich die SWR-Gremien nun nach verfassungskonformen Regelungen neu konstituieren werden“, erklärte Ministerin Krebs. „Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind damit die ersten Länder, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht im gesetzlichen Regelwerk für die eigene Landesrundfunkanstalt umsetzen“, ergänzte Staatssekretär Hoch.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014 wesentliche Grundaussagen zur verfassungskonformen Zusammensetzung der Gremien des ZDF unter den Gesichtspunkten der Staatsferne, des Vielfaltsgebots, der Aktualität sowie der Gleichstellung aufgestellt. Zur Sicherung der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Gremienmitglieder enthält das Urteil zum ZDF-Staatsvertrag ferner Vorgaben zur Ausgestaltung der Rechtsstellung der Gremienmitglieder. Auch werden Grundaussagen zu einer transparenten Arbeit in den Gremien getroffen. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze gelten für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und sind daher gleichermaßen für den rechtlichen Rahmen des SWR von Bedeutung.

Mit dem nun in Kraft getretenen Änderungsstaatsvertrag werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im SWR-Staatsvertrag umgesetzt. So wird u.a. die Landesregierung Baden-Württemberg ausgehend von der Vorgabe, dass maximal bis zu einem Drittel der Mitglieder eines Rundfunkgremiums der Staatsbank angehören dürfen, künftig nur noch ein Mitglied statt bisher zwei Mitglieder in den Verwaltungsrat entsenden. Darüber hinaus wird auch für die Ausschüsse der Gremien sowie für die Bestimmung der Organ- und Ausschussvorsitzenden die Drittelvorgabe als allgemeiner Grundsatz normiert. Weitere Änderungen sieht der Änderungsstaatsvertrag vor allem im Bereich der Inkompatibilitätsregelungen sowie der Transparenz der Gremienarbeit vor.

SWR-Änderungsstaatsvertrag

Quelle:

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Staatsministerium Baden-Württemberg

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